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beretta92

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Alle Inhalte von beretta92

  1. der link verweist auf die Seite eines Eventanbieters und nicht des Standbetreibers. Von den Fotos her sicherlich irgendwo aus dem Netz zusammengeschnippelt und das dann ohne Sachkenntnis online gestellt. Der will halt Termine verkaufen und ist weder über die Gesetzeslage informiert noch am Schießen interessiert. Vielleicht sollte man ihn einfach auf das Problem aufmerksam machen, ich wette, der weiß bis heute nicht, was er da tat.
  2. Vielen Dank für die vielen konstruktiven Beiträge. War leider einen Tag offline. Meine Frage an SB: was soll mit den Waffen in der Zwischenzeit passieren? Umzug nach D heißt Abmeldung in CH. Wo sollen in der Zwischenzeit die Waffen bleiben. Mitbringen nach D darf er sie ja nicht.
  3. Nein. Jahresfrist läuft noch nicht. Schießsport in der Schweiz, guter Hinweis, vielleicht kann das etwas beschleunigen.
  4. Vielen Dank für die schnellen Antworten, das mit dem da bleiben war in vielerlei Hinsicht auch mein erster Gedanke... Wie ich schrieb, sind die Waffen sportlich nutzbar und auch in D gesetzeskonform. Aber danke für den Hinweis.
  5. Folgende Problemstellung: Ein Bekannter von mir lebt seit Jahren in der Schweiz und hat dort mehrere Waffen, selbstverständlich ordnungsgemäß nach Schweizer Recht. Er wird in Kürze zurück nach Deutschland umziehen und möchte seine Waffen mitbringen. Wie ist in dem Fall die Lage hinsichtlich der waffenrechtlichen Erlaubnis? Mitgliedschaft in einem Verein als Sportschütze, damit wäre das Bedürfnis gegeben. Die Waffen sind sportlich nutzbar. Wie sieht es mit der Wartefrist in einem solchen Fall aus? Ein Jahr Verbandszugehörigkeit dauert halt in den meisten Fällen 12 Monate. Der Verkauf an jemanden mit WHL und dann Rückkauf scheint mir zu lang und aufwändig zu sein. Hat jemand eine gute Idee oder einen solchen Fall schon einmal gehabt? Vielen Dank für alle praktischen Informationen.
  6. wieso wird bei mir "0 Verwarnungsounkte" angezeigt? hab ich son bei noch niemandem gesehen

  7. ich würde sagen, erwirb erst einmal die Sachkunde als Grundvoraussetzung für den Waffenerwerb, dann kannst du dir die Frage problemlos selbst beantworten.
  8. Hinzu kommt meiner Meinung nach noch eins: die 2/6 Regel gilt doch nur für den Erwerb auf gelb, d. h. ohne Voreintrag. Wenn ein Voreintrag auf grün da ist, darf ich erwerben. Ansonsten gäbe es ja keinen Voreintrag.
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