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peng peng

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  1. Wenn eine Frau das nicht kann, so what??? Wenn ein Mann das nicht kann, so what??? Hat mit dem Geschlecht nichts zu tun? Und jaa, viele Frauen sind schwächer als viele Männer, so what??? Und das darf auch so sein! Ich bin da zeitgeistlich voll auf der Höhe der Zeit. Oder bist du der Meinung, dass Frauen gar nicht zum Militär gehören?
  2. @chief wiggum Eben, es geht nicht um die schwierige Herkunft von ihr. Komisch nur, dass der sportliche Aspekt in der Doku kaum vorkam. Daher kann ich auch nicht verstehen, warum es hier manche gar "nicht verstehen können, dass so eine Frau überhaupt bei der Polizeischule aufgenommen wird." (warst nicht du, aber ein anderer) Du hast mich gefragt, ob ich die Doku gesehen habe. Also bezogst du dich auf diese Frau. Diese Frau hatte die Wiederholungsprüfung bestanden. Und jetzt verallgemeinerst du in "einen Großteil der Frauen". Ja watt nu? Übrigens war diese Frau nicht in irgendeiner Sportprüfung durchgefallen, sondern beim Schießen und hatte dies später dann doch geschafft. Ich möchte nicht wissen, wieviele Männer beim Leistungstest für angehende Zeitsoldaten durchgefallen sind und dies immer noch tun? Mir missfällt einfach die Verallgemeinerung Frauen sind "schwach", Männer sind "stark"! BTW Hast Du den SZ Artikel gelesen bzw. die Überschrift mit Unterschrift? Der beweißt das Gegenteil.
  3. Ich glaube schon. Sag niemals nie...
  4. Weil der Angriff vielleicht nicht absehbar ist und unvermittelt kommt.
  5. Ja hab ich. Ich verstehe nicht ganz. In der Doku geht es in 2 Drittel um die sozial schwierige Herkunft der Frau und ihre Person und nur in einem Drittel um die Polizeiausbildung. Was ihre sozial schwierige Herkunft angeht, dürfte sie wohl kaum die einzige sein, die trotz alle dem ihrem Traumberuf nachgeht. Und was die Polizeiausbildung angeht, so hat sie die erste Prüfung nicht bestanden und die Wiederholungsprüfung bestanden. So what? So sind die Regeln, wo ist das Problem?
  6. Einklagen auf Grund der Körpergröße hätte ein Mann genauso gut machen können. Hat nichts mit Frauen zu tun. Sie hat wahrscheinlich gewonnen, weil das als Diskriminierung anerkannt wurde.
  7. Ich könnte wetten, dass ähnliche Geschichten über Männer erzählt werden. Über das sogenannte "starke" Geschlecht. Gestern in der Süddeutschen gesehen. Leider nur für Abonenten, aber der Titel und Untertitel sagt schon viel. https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/frauen-sport-ueberlegenheit-ausdauer-li.3286363?reduced=true
  8. @chief wiggum D.h. also deiner Meinung nach, dass bei allen Frauen ein oder zwei Augen zugerdrückt worden sein sollen? Dein Ernst??? Jetzt mal ehrlich, als ob sich Frauen einklagen müssten oder unsportlich wären. Wir haben in unserer Ausbildung immer feststellen müssen, dass besonders die Frauen überdurchschnittlich gut schiessen im Vergleich zu den Männern. Woran das liegen mag? Keine Ahnung. Vielleicht sind sie ruhiger und in einer gemischten Gruppe nicht so auf Alpha-Gehabe aus wie manche männlichen Schützen-Kollegen.
  9. Ja, der Vorwurf kommt in D auch öfter vor. "Warum haben Sie nicht dem Täter nicht ins Bein geschossen, sondern ihn gleich umgebracht?" Das ist lächerlich. In D wird trainiert, den Korpus zu treffen. Und selbst das hat mit Kal. 9x19 nicht immer die gewünschte Mannstopwirkung. Vorallem bei Angreifern, die unter Drogen o.ä. stehen. Wir haben das in der Kurzwaffenausbildung in einem sehr eindrucksvollen Versuch mal demonstriert. Der Schütze hat die Waffe geholstert und steht in Richtung Kugelfang. Auf selber Höhe wie er steht ein Kollege allerdings mit dem Rücken zum Kugelfang. Auf Kommando zieht der Schütze, visiert, schießt und trifft die den Korpus auf der Scheibe. Der Kollege rennt auf das selbe Kommando in entgegengesetzter Richtung los bis der Schuss bricht. Waren bei uns nur knapp 9m!!! Das heißt im Umkehrschluß, dass der Kollege aus 9m Entfernung den Polizisten breits ein Messer in den Hals gestochen hätte, bevor der Schuss bricht. Man hört immer wieder, dass Kollegen mehrere Schüsse gebraucht haben, um einen Angreifer zu stoppen. Wer da auf die Beine anstatt auf den Korpus schiesst, gefährdet sein Leben. Aber zurück zum Pistolengriff: Habe das gerde mal mit meiner Waffe probiert. Auch sie ist an der Stelle am Griffstück geriffelt. Das wird also einen Grund haben. Und in der Tat, ich kann mit dem Zeigerfinger der Führhand tatsächlich ordentlich Druck nach unten, entgegen den Hochschlag ausüben. Ob ich dadurch besser treffe, sei mal dahingestellt. Werde das mal ausprobieren. BTW Ich glaube nicht, dass gleich jeder Schuss ins Bein die Schlagader trifft und man noch im Rettungswagen verblutet.
  10. Nein, weil Küchenmesser gar nicht als Waffen definiert sind und demnach vom kompleten WaffG auch gar nicht betroffen sind. Nein! Aber es geht doch nicht darum, ob sie die Eignung dazu haben, sondern darum, ob sie "ihrem Wesen nach" den Bestimmungszweck dazu haben. (s.o. WaffG § 1 Abs 2 2a) Und den haben sie eben nicht, egro sind Küchenmesser eben keine Waffen. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, können sie wie andere Alltagsgegenstände oder Werkzeuge selbstverständlich auch als Waffe eingesetzt werden. Nach Definition lt. WaffG sind sie es aber nicht. Küchenmesser sind nicht "allgemein entgegen der Definition", keine Waffen, sondern sie sind laut Definition (WaffG § 1 Abs 2 2a) keine Waffen. Auch eine Machete mit einer Klingenlänge über 12cm ist nicht von §42a WaffG betroffen und unterliegt nicht dem Führverbot, weil es eben keine Waffe ist (fehlender Bestimmungszweck als Waffe), sondern ein Werkzeug. Seit 10/2024 fallen allerdings alle Messer (ohne Klingenlängenbeschränkung oder Schließmechanismusvorgaben auch Messer als Werkzeuge o.ä.) unter ein Führverbot, allerdings nur im öffentl. Fernverkehr, Bahnhöfen und auf öffentl. Veranstaltungen. So schnell gehts und man kommt vom Stöckchen zum Hölzchen. Wir waren dabei, was eine Waffe ist, und ob sie zum Töten bestimmt ist oder nicht und schwups ist man beim Führverbot von Messer. Ja das WaffG ist komplex.
  11. "Ungünstig" ja, aber ist alt eben nun mal Ländersache. BTW Die EU ist ja bereits seit Jahren dabei, die unterschiedlichen WaffG der EU-Länder zu harmonisieren. (EU-Feuerwaffenrichtlinie) Da das Deutsche WaffG als eines der schärfsten gilt, ist eher zu erwarten, dass die WaffG in anderen Ländern schärfer werden, als dass das Deutsche WaffG liberaler wird.
  12. In § 42 a und b WaffG geht es explizid um Messer bei denen laut § 1 WaffG 2 b) genau der "Bestimmngszweck" relevant ist. Hier heißt es sogar "insbesondere Hieb- und Stoßwaffen" In § 42 geht es nicht um all die anderen "Waffen".
  13. Du meinst vegetarische Tierliebhaber. Es gibt aber auch Fleischfresser unter den Tierliebhabern. Ich kenne viele.
  14. Ich stehe dazu. Bin zwar kein Waffengegner, habe aber trotzdem etwas gegen Töten. Bin ja selbst Sportschütze. Lass Waffengegner ruhig dieses Argument verwenden. Ist mir egal, ich handle ja legal und kann das auch ethisch mit selbst in Einklang bringen. Ich sehe nur eine Waffe grundsätzlich als ein potentiell tödliches Werkzeug bzw. Sportgerät an und behandle sie auch genau so. Ich bin auch nicht der Meinung, dass jeder eine Waffe besitzen dürfen sollte, oder dass dadurch die Kriminalität gesenkt werden würde bzw. Straftaten verhindert werden könnten, so wie das einige hier befürworten. BTW finde ich unser WaffG gut, wohl wissend, dass ich damit wohl einer der ganz wenigen Waffenbesitzer mit dieser Meinung bin. Ich möchte keine "freien Waffen für freie Bürger" o.ä. auch nicht in einem freien Land!!!
  15. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. Bei den unter 1. genannten "Schusswaffen" sind wir uns wohl einig. Das sind "Waffen", ganz klar! Was wiederum eine "Schusswaffe" ist, ist in einem anderen Paragraphen im WaffG geregelt. Bei den unter 2. a) genannten "tragbaren Gegenständen" ist der Bestimmungszweck relevant. Steht ja so da. ("ihrem Wesen nach") bei den unter 2. b) genannten "tragbaren Gegenstände" ohne Bestimmungszweck, müssen die, die als Waffen definiert sind, aber auch im WaffG "genannt" sein. (s. ganz am Ende von 2. b) Zeig mir bitte, wo im WaffG z.b. Küchenmesser erwähnt werden.
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