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Serious Sam

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  1. Ich habe mich dazu entschieden einem guten Freund, der eine WBK besitzt, meine Kombination zu geben und ihn gleichzeitig als Erben meiner Waffen einzusetzen. Andreas
  2. Zumindest mein Bankschließfach hat einen Schlüssel. Ich erinnere mich da an ein Gerichtsurteil, nachdem ein Schlüssel genauso sicher verwahrt werden muss, wie die Waffen selbst. Andreas
  3. Die Notöffnung durch den Hersteller des Tresors ist auch noch im Rennen. Wie wäre es wenn ich einem Freund, der ebenfalls Inhaber einer WBK ist, die Kombination verrate und er mir verspricht sie nach meinem Tod dem Erben mitzuteilen? Andreas
  4. Von wem und wie ist derjenige daran gekommen? Andreas
  5. Klingt für mich gut, aber das mag jetzt übertrieben klingen, mit Verlesung des Testaments wäre wieder einem Unberechtigten der Zugang zu Waffen gegeben. Kann ja eigentlich nicht sein. Andreas
  6. Moin, angenommen ich habe einen Waffenschrank mit Zahlenschloss. Meine Lebensgefährtin darf die Kombination nicht kennen. Wie wird im Falle meines Todes der Tresor geöffnet? Darf die Kombination im Testament hinterlegt werden und wie oder wo muss das Testament in dem Fall hinterlegt sein? (Tresoröffnungen durch den Hersteller kosten schnell vierstellig) Andreas
  7. Ich habe da noch eine Frage in diesem Zusammenhang. Kann man eine entzogene Zuverlässigkeit irgendwie/irgendwann wieder herstellen? Oder ist diese Eigenschaft unwiederbringlich verloren wenn sie einmal entzogen wurde. Andreas
  8. Ich habe hier keinen Büchsenmacher in der Nähe. In Nordeutschland ist diese Berufsgruppe leider rar gesät. Ich will auch nirgends anrufen ohne, dass ich einen Auftrag zu vergeben habe. Andreas
  9. Moin, ich möchte ein Leuchtpunktvisier auf einem CO2 Revolver montieren. Dazu wäre es nötig 2 Löcher mit Gewinde in die Brücke zu bohren. Ist das erlaubt oder erlischt dadurch die "Betriebserlaubnis". (F im Fünfeck gestempelt) Die Antwort ist für mich besonders wichtig, da ich beabsichtige demnächst eine WBK zu beantragen. Andreas
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