Hallo in die Runde,
ich habe vor, mir einen Voreintrag für einen 357 MAG Revolver zu beantragen.
WBK ist bereits vorhanden und eine 9 mm eingetragen.
Nun, wie es halt so häufig ist in Vereinen gibt es immer geteilte Meinungen😃
Ich habe zwar häufig 9mm und Kal22 im Verein geschossen, aber nur zweimal 357er. Einige sagen jetzt, dass man ja 12 mal das Kaliber welches man beantragt auch geschossen haben haben, andere sagen, dass es reicht 12 mal in Jahr erlaubnispflichtige Waffen geschossen zu haben. Ich bin da jetzt völlig verunsichert ob mein Antrag überhaupt durchgeht. Ich bin eigentlich auch davon ausgegangen, dass man nur 12 mal bzw. 18 mal geschossen haben muss, wo ich natürlich deutlich drüber bin. Aber muss man denn auch das Kaliber welches man beantragt 12 mal geschossen haben?
Vielen Dank für eure Hilfe