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whaco

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  1. Wie Du schon sagtest Clickbait. Und in diesem Forum einen Begriff wie Vereinsfürst zu verwenden, deutet eh in eine eher disrespektierliche Richtung
  2. Ich sage es nicht gerne, aber es ist diese Ausdrucksweise, die uns im Weg steht auch einmal ernst genommen zu werden. Es geht um Schulungen für Vereine für die Vereinsarbeit und das Ehrenamt vom Land Bayern. Das hat nichts mit Vereinsfürsten zu tun, ist auch nicht abwertend zu betrachten.
  3. Was hat ein Schulungsangebot mit Vereinsfürsten zu tun?
  4. Weil ein ziemlich kleiner Prozentsatz von Menschen andere Menschen mit Messers verletzt oder getötet haben, hat man der gesamten Bevölkerung das Führen bestimmter Messer verboten, das Mitführen von Messern auf Märkten, Sportberanstaltungen, usw. verboten, das Mitführen von Messern im öffentlichen Personenfernverkehr verboten, das Mitführen von Messern im ÖPNV (Hamburg) verboten.... Ja, ist klar..... Glaubst Du wirklich, das interessiert die in irgendeiner Form, wenn es darum geht ihre Ideologie durchzusetzen?
  5. Gesehen habe ich noch keine. In meinem alten Verein hatten wir aber eine Vereins WBK, die auf den Verein ausgestellt war und der Vorstand, sofern, waffenrechtlich berechtigt, war als Berechtigte Personen eingetragen.
  6. Jain, z.B. Firmen die gewerblich Eventschießen anbieten oder sonstige Events mit EWB Waffen außerhalb eines Vereins benötigen eine WBK, soweit mir bekannt. Sicherheitsdienste müssen auch eine Erwebsberechtigung haben, nur als Beispiel, um Dienstwaffen erwerben zu können. Ich sagte auch nicht, dass nur Vorstände eingetragen werden, sondern z.B. Ich wollte es nicht unnötig verkomplizieren
  7. Die Eintragung berechtigter Personen in eine WBK, ist z.B. für gewerbliche oder Vereins WBK´s erforderlich, die auf das Gewerbe oder den Verein ausgestellt wurden. z.B. im Fall einer Vereins WBK werden z.B. Mitglieder des Vorstandes als berechtigte Personen eingetragen. Diese Berechtigten erhalten auch einen Vermerkt bei ihrer Behörde, wenn sie nicht von der selben Behörde betreut werden, die für den Verein zuständig ist, dass sie als berechtigte Person in einer weiteren WBK eingetragen sind. Damit gibt es auch keine Probleme, wenn Vereinswaffen z.B. nicht im Vereinsheim, sondern beim Vorstand aufbewahrt werden. Interessant z.B. bei SLGn des BDMP oder Schießsportgruppen des BDS oder der DSU, etc. Also immer dann, wenn kein eigenes Vereinsheim vorhanden ist und man irgendwo eingemietet ist.
  8. Und Du dann unmittelbar disen §§ im zufällig in der Hand haltenden WaffG- Buch nachschaust und den erfundenen §§ direkt widerlegst?
  9. Bei mir hängen Bögen einfach an der Wand oder liegen auf einem Stuhl…….da stellt sich die Frage gar nicht erst……😂
  10. Seit wann werden Bögen im Waffengesetz geregelt? Armbrüste ja, aber Bögen nicht
  11. Der VDB wird rein gar nichts verändern
  12. Bei den Formularen gibt es im Regelfall keine Meinungen, sondern ein mit den Behörden und Verbänden abgestimmtes Verhalten und Vorgehen, so auch wie die Formulare inhaltlich auszusehen haben.
  13. Ich kenne keinen Verband, der Bescheinigungen für Personen ausstellt, die nicht Mitglied im Verband sind. Die meisten Verbände stellen Einzelmitgliedern auch keine Bescheinigungen aus (für Bedürfnisse). Im BDMP muss gegenüber dem LV angegeben werden, seit wann der Antragsteller Mitglied in der SLG (BDMP Verein) ist. Eine SLG im BDMP, die seit Jahren nur non den eV Status haben müssen, muss bei SLG Gründung angeben, on welchem LV sie organisiert sein wollen, im Regelfall in dem Bundesland, in dem die SLG auch ansässig und registriert ist, muss aber nicht. Im BDS dürfte es vergleichbar sein. Hier wurde ich auch darauf aufmerksam gemacht, als Einzelmitglied keine Bedürfnisbescheinigungen. Meiner laienhaften Kenntnis nach, wer nicht in einem Verein oder Verband organisiert ist, muss selber der Behörde die Sportschützeneigenschaft nachweisen, wie ist spannend, denn ohne Mitgliedschaft, auch keine Wettkampfteilnahmen, relevant bei Überkontingentwaffen. Aber ein Jurist sollte doch in der Lage sein, diese Fragen anhand entsprechender Fachlektüre selber klären zu können.
  14. Tragen die Verbände eine Schuld an der aktuellen Situation im WaffG? Unter Garantie! Tragen sie die Schuld alleine? Unter Garantie nicht. Irgendjemand hat die Verursacher ins Amt gewählt und das sind die Vertreter der Mitglieder, auch Delegierte genannt. Somit tragen die Mitglieder genauso eine Schuld an der Situation, denn sie haben es letztlich in der Hand, wer ins Amt gewählt wird. Alles immer nur auf die Verbände zu schieben, wie es TD nun immer wieder und wieder macht, halte ich für falsch und zu einfach.
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