Du bist wirklich anstrenegend und willst ums verrecken das Letzte Wort haben, oder?
Verschlossenes Behältnis reicht für freie Waffen aus.
Im Kleiderschrank einegschlossen reicht aus!
Im verschlossenen Köfferchen in einer Schublade, gerne diese abgeschlossen, reicht aus!
In einem verschlossenen Werzeugkasten, reicht aus!
Im verschlossenen Köfferchen im Bücherregal, reicht aus!
Die Millionen Luftgewehre und Luftpistolen, der reinen Luftdruckvereine, werden gar nicht kontrolliert, da die Behörde nicht weiß, dass sie freie Waffen in Besitz haben.
Wenn ich meine Airsoftpistole in meiner Werkstatt, oder im Nachttisch in der Schublade liegen habe, während eine Kontrolle der sicheren Aufbewahrung stattfindt, weiß die Behörde von dieser rein gar nichts, muss sie auch nicht, da frei erwerbbar und das ist auch nicht strafbar, so lange ich sie gesetzeskonform untergebracht habe.
Sie liegt in meinem B Schrank, weil ich keinen Sinn darin sehe, das Spielzeug im Nachttisch liegen zu haben, da sie aber nicht Bestandteil der Nachschau ist, gibt es keine Veranlassung die Behörde mit der Nase auf das Teil hinzustoßen.