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whaco

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  1. Das ist eine vollwertige Nackenstütze, die anstelle der Originalnackenstütze in den Sitz eingesetzt wird. Ob das in DE zulässig ist, keine Ahnung, sollte aber schon sicher sein
  2. Nein, es werden hier Probleme konstruiert, die sich mit gesunden Menschenverstand einfachst lösen lassen. Ausreden, wie man möchte die Mechanik der Tresorschließung nicht verschleißen, sind einfach nur peinlich, meine Meinung. Aber leider wird aus vielen Themen ein Problem konstruiert, wo keins vorhanden ist. Die Frage der richtigen Aufbewahrung einer freien Waffen, wurde bereits zigfach hier beantwortet. Die Diskussion wurde nur wieder zu einer leidigen Grundsatzdiskussion, wo es einfach nicht erforderlich ist.
  3. Langsam wird es echt anstrengend
  4. Du bist wirklich anstrenegend und willst ums verrecken das Letzte Wort haben, oder? Verschlossenes Behältnis reicht für freie Waffen aus. Im Kleiderschrank einegschlossen reicht aus! Im verschlossenen Köfferchen in einer Schublade, gerne diese abgeschlossen, reicht aus! In einem verschlossenen Werzeugkasten, reicht aus! Im verschlossenen Köfferchen im Bücherregal, reicht aus! Die Millionen Luftgewehre und Luftpistolen, der reinen Luftdruckvereine, werden gar nicht kontrolliert, da die Behörde nicht weiß, dass sie freie Waffen in Besitz haben. Wenn ich meine Airsoftpistole in meiner Werkstatt, oder im Nachttisch in der Schublade liegen habe, während eine Kontrolle der sicheren Aufbewahrung stattfindt, weiß die Behörde von dieser rein gar nichts, muss sie auch nicht, da frei erwerbbar und das ist auch nicht strafbar, so lange ich sie gesetzeskonform untergebracht habe. Sie liegt in meinem B Schrank, weil ich keinen Sinn darin sehe, das Spielzeug im Nachttisch liegen zu haben, da sie aber nicht Bestandteil der Nachschau ist, gibt es keine Veranlassung die Behörde mit der Nase auf das Teil hinzustoßen.
  5. Ich hatte geschrieben im Köfferchen in die Schublade
  6. Ich wiederhole mich gerne, ein frei ab 18 erwerbbarer Gegenstand liegt außerhalb des Kenntnisbereiches der Behörden. Die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung beschränkt sich auf die Räumlichkeiten, in denen die Waffen aufbewahrt werden. Natürlich, wer einen Gegenstand offen herumliegen hat, der Grund für die Behörde sein könnte, eine tiefere Kontrolle durchzuführen, sorry, selbst schuld. Ansonsten, wenn eine CO2 Plempe in einer Schublade liegt, wo sie außerhalb des Blickes der Behörde ist, handelt nicht rechtswidrig und da die Schublade, wenn nicht Bestandteil der Waffenaufbewahrung ist, hat die Behörde auch keinen Grund, dort etwas nachzuschauen. Aber wie ich schon sagte, leg das Ding einfach in den Tresor und der Drops ist gelutscht. wenn man Angst vor übermäßigen Verschleiß am Tresor hat, sollte sich einen anderen Tresor kaufen. Für die Waffenbehörde sind bei der Kontrolle die Waffen relevant, die im NWR eingetragen sind und wie diese aufbewahrt werden. Ansonsten findet bei den tausenden Druckluft und Luftdruckschützen keinerlei Kontrolle der sicheren Aufbewahrung statt
  7. Nein, wir sprechen hier über die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung und wie mit einer freien Waffe umzugehen ist. Alles andere konstruierst Du zusammen, da Du augenscheinlich die Exekutive massiv zu hinterfragen scheinst und massiv in ihrem Handeln kritisierst.
  8. Das ist schon richtig. Nur dann greift wieder, was ich geschrieben hatte, nicht ohne Anwalt
  9. Sorry, Du laberst zunehmend mist! Geht es um die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung, muss schon viel schief laufen, dass die Behörde Gefahr in Verzug oder was auch immer für eine Karte zieht. Und selbst wenn, dann unverzüglich einen Fachanwalt hinzuziehen und der Durchsuchung beiwohnen lassen. Dann sollte die Behörde gegenüber dem Anwalt einmal begründen warum und weshalb sie so vorgehen.
  10. Wenn die Tresormechanik streikt, passiert das eher nicht bei der Entnahme einer CO2 Plempe, wenn dann bei dem Packen für ein Training oder Wettkampf. Ich habe meine Airsoft im B Schrank liegen, in dem ich auch meine Munition verwahre. Ansonsten, leg das Teil in eine Schublade, einen Werkzeugkasten, einen Kleiderschrank, was auch immer. Einfach außer Sichtweiter, dann sehen die Sachbearbeiter auch nichts
  11. Sorry, aber das ist quatsch.
  12. Immer wieder geil diese Diskussionen. Bei der Co2 Plempe handelt es sich um eine frei erwerbbare Plempe, frei ab 18. ja, sie unterliegt Aufbewahrungsvorschriften, aber nicht den gleichen, wie eine EWB Waffe. Da es eine frei ab 18 erwerbbare Waffe ist, weiß die Behörde auch nichts davon und muss sie auch nicht bei der Nachschau kontrollieren. Pack sie im Köfferchen in eine Schublade, eine Tasche, oder was auch immer und der Drops ist gelutscht. Weder die atasche noch die Schublade darf von der Waffenbehörde geprüft werden 7nd wenn sich die Plempe in einem anderen Raum befindet, als die anderen Waffen, eh nicht. Verschleiß am Tresorschloss….geile Ausrede……da denkt man, man hat schon alles gehört….
  13. Oder sowas benutzen…..könnte auch was für den Transport der Kurzen zur Jagd/zum Schießstand sein….. https://www.theheadrestsafe.com/
  14. Leider in der heutigen Zeit und in Abhängigkeit, in welchem Bundesland man lebt/kontrolliert wird, nicht realistisch.
  15. Lag aber wohl sichtbar im Fahrzeug und damit war das Messer zugriffsbereit. Ich frage mich halt was das für Freunde/Bekannte sind, die frosch da hat.... Jetzt das Filetiermesser.....ist schon strange...
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