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whaco

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  1. Weil es kaum bis gar nicht in den Medien thematisiert wird. In diversen Fachforen und in sozialen Medien wurde immer wieder darüber berichtet
  2. Ist nichts Neues. Gab in den letzten Jahren immer wieder Meldungen von Schützenvereinen, Schießsportgruppen und SLGn, denen die Vereinskonten gekündigt wurden.
  3. Wir waren bei der Bundeswehr auf dem einem Weihnachtsmarkt und Du hast den kompletten Thread ins OT gezogen
  4. @peng peng hier geht es nicht um Notwehr, sondern Bundeswehr auf dem X-Mas Markt mit Bewaffnung. Mach bitte für Deine Notwehrdiskussion einen eigenen Thread auf. @Mods könnt Ihr bitte mal durchwischen? Deutschland hat ein anerzogenes, gespaltenes Verhältnis zur Bundeswehr und zu Waffen und das verursacht leider diese Sichtweise, die hier Thema ist. In anderen Ländern ist das Verhältnis deutlich entspannter, nicht überall, aber vielerorts.
  5. Wenn Du innerhalb des Grundbedarfs bist, würde ich einfach eine neue Waffe beantragen und kaufen, oder die vorhandene verkaufen und im Zuge, wenn sie noch nicht zu lange in Besitz ist und in Abstimmung mit der Waffenbehörde einer Ersatzbeschaffung, eine neue Eintragen lassen. Alles andere ist Fummelei und gerade wegen Anscheinswaffenthema auf eher dünnem Eis
  6. Die Frage ist, war es ein dienstliches Gästeschießen oder ein dienstliches Schießen, wo sich dann die weitere Frage stellt, wie zwei Zivilisten es zu einem Dienstschießen auf eine Standortschießanlage geschafft haben und keine verantwortliche Person es scheinbar bemerkt hat. Ich habe auch schon an solchen Gästeschießen teilgenommen, da passiert absolut alles unter strengen Regeln und Aufsicht, daher klingt die ganze Geschichte irgendwie seltsam.
  7. Und wieder driftet es in eine Grundsatzdiskussion ab. Der deutsche Bürger wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu einem Weichei und Angsthase umerzogen und da liegt das Grundproblem. Kein Stolz, kein Rückrat und kein Patriotismus.
  8. Leider hinter einer Paywall, aber im ersten Satz verbirgt sich vermutlich das Problem dahinter. Das sieht nicht nach einem regulären Gästeschießen aus, wo z.B. über RAGn Zivilisten auf einen Truppenübungsplatz zu einem Gästeschießen einladen, sondern es liest sich als hätte der Gebirgsjäger das eigenmächtig gemacht. Bei regulären Gästeschießen, die leider immer weniger stattfinden, können angemeldete Gäste z.B. mit der P8 und dem G36 (nur im HA Modus) schießen. Das ist dann aber auch angemeldet.
  9. Ich war letzte Woche in Paris. Am letzten Abend bin ich zum güldenen "M" Futter einnehmen gegangen und als ich im Obergeschoss beim Futtern saß, kam ein Soldat die Treppe hoch, mit Maschinenpistole vor der Brust geschnallt und die Kurze im Holster. Hat da drin keine Sau interessiert. Als ich mit dem Futtern fertig war und ging, waren fünf oder sechs bewaffnete Soldaten beim Essen bestellen. Hat auch niemanden interessiert. Klar, das güldene M ist kein Weihnachtsmarkt, aber dennoch ein für mich eher ungewohnter Anblick, der mir ein kurzes Grinsen auf die Lippen brachte. Hier in DE hat man die Bürger so umerzogen, dass solch ein Anblick Angst hervorruft.
  10. Der Erwerb wurde doch vom Händler bereits an Deine Waffenbehörde gemeldet. Außerdem finde ich es wirklich fragwürdig, eine Waffe zu bestellen, vermutlich auch zu bezahlen sich zuschicken zu lassen und dann wegen Preisunterschied die Ware nicht annehmen zu wollen.
  11. Das Problem ist weniger, wenn jemand ein oder zwei Bier getrunken hat und nach Hause fährt, auch wenn er Waffen dabei hat, so lange nichts unterwegs passiert. Problematisch wird es, wenn diese Person ein paar Bier getrunken hat, mit Waffen im Kofferraum nach Hause fährt und jemand fährt ihm ins Auto, hat einen Wildunfall oder er bremst zu spät und fährt jemanden ins Auto. Dann ist das ein gefundenes Fressen für die Medien, da ein Szenario wo wieder alle Clichés bestätigt werden, die über Sportschützen so kreuchen und fleuchen. Und das kann man relativ einfach verhindern....wenn Kanonen dabei, kein Alkohol trinken. Hat nichts mit Verbotfanatismus zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand.
  12. Schwierig wird die Selbstbedienung, wenn die Wirtschaft im Vereinsheim von einem Gastronomen gepachtet und betrieben wird. Gibt einige Schießanlage, z.B. wie die WSG Wiesbaden, wo dies der Fall ist. Eine solche Einschränkung geht tatsächlich nur, wenn es ein Vereinsheim ist, wo der "Kneipenraum" nur für Mitglieder und Schützengäste ist, nicht aber für die Öffentlichkeit.
  13. Korrektur...habe gerade mal in die Richtlinie geschaut, sind noch zulässig. Splitterschutz ist aber einzusetzen.
  14. ich habe einige "Höppner und Schumann" Holster und bin sehr zufrieden mit ihnen. Bevorzugt verwende ich Kydexholster, die nahezu keinen Ziehwiderstand haben. Genauso die Magpouches aus Kydex.
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