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whaco

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  1. Die Gängeleien kommen von ganz alleine mit der Zeit. Das ist kein wirkliches Verbandsproblem, sondern ein angezüchtetes Vereinsproblem, dass teils von Verband zu Verband mitwandert. Spätestens wenn sich eine Gruppe, sei es eine ISB Gruppe, in einem bestehenden Verein gründet, bist Du am gleichen Punkt, wie heute mit diversen BDS-Gruppen. Willst Du in der ISB Gruppe Mitglied werden, musst Du Mitglied im Hauptverein sein, meist DSB und da bist Du direkt wieder im gewohnten Trott. Daran ändert der ISB auch nichts.
  2. Wie gesagt, ein neuer Verband ändert nichts am WaffG und der Bedürfnisprüfung und darum ging es in diesem Thread Der Schießsport wird schon Jahren schon als am Aussterben bezeichnet und wir sind noch immer da, können immer noch unsere Waffen beantragen und kaufen. Daran wird auch ein neuer Verband nichts ändern. Der ISB hat in Deutschland genau Null Infrastruktur, kein Schießstände, keine Schützenvereine. Die etablierten BDS Gruppen, BDMP SLGn, DSU Gruppen und RAGn haben bereits genug Probleme für ihre Disziplinen Trainingsorte zu finden. Der ISB fängt hier bei Null an. Kann funktionieren, muss nicht. Ändert dennoch nichts am Thema WaffG, Vollzug des WaffG und der Bedürfnisprüfung.
  3. Nein, denn der zu erbringende Nachweis bleibt, die art des Nachweises ebenfalls und darum geht es in diesem Thread.
  4. Die Lösung der Probleme ist es eigentlich nicht, immer das Rad neu zu erfinden und immer neue Verbände zu gründen. Irgendwann werden auch diese assimiliert. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Das Problem liegt bei den Schützen selber, die sich mit dem zufrieden geben, wie es ist. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass die große Mehrheit der Waffenbesitzer so ticken, wie die 10% der WO User. Dem ist defakto nicht so. Wäre das der Fall, wären wir nicht da wo wir sind im WaffG und die IGs hätten einen deutlich größeren Zulauf, die anderen Verbände deutlich mehr Mitglieder und der DSB deutlich weniger.
  5. Hat halt nix mit dem Threadthema zu tun
  6. Es erklärt aber ein Stückweit, warum die Verbände so argumentieren und die Regeln aufstellen. Sie erfahren nicht mal aus den eigenen Reihen ihrer Mitglieder einen Widerstand.
  7. Und wieder droht eine Diskussion auszuufern...... Es gibt Vereine, die für sich beschlossen haben, dass jeder Schütze, der am Schießbetrieb teilnimmt, sich in die Vereinskladde einzutragen hat. Das ist das Recht des Vereins und hat rein gar nichts mit dem persönlichen Schießbuch zu tun. Sehr oft ist das auch auf gewerblichen Schießanlagen so geregelt und dient auch gegenüber der zuständigen Waffenbehörde als Nachweis. Es soll schon vorgekommen sein, dass die Waffenbehörden sich die Kladden haben zeigen lassen. Ob das einem Schützen gefällt, oder nicht, ist zu 100% egal. Man ist nicht gezwungen unter den Bedingungen des Vereins/Schießstandes zu schießen, wenn es einem nicht passt. Das persönliche Schießbuch ist genau das, eine persönliche Dokumentation für den Schützen selber und als Hilfe bei Bedürfnisanträgen. Ja, der BDMP hat einige Felder vorgegeben und verlangt auch, dass diese ausgefüllt werden. Seit ein paar Jahren wird verlangt, dass die verwendete Waffe und das Kaliber mit eingetragen wird. Das Kaliber deswegen, da es durchaus Waffenmodelle gibt, die in unterschiedlichen Kalibern angeboten werden, z.B. CZ P10-F in 9mm und in .45 Auto. Hier geht es unter Anderen auch darum den Nachweis zu führen, dass man mit der eigenen Waffe geschossen hat, siehe diverse Vorgehensweisen bei der Bedürfnisprüfung 12/18 für jede Waffe.....besonders bei ÜK Waffen. Das Trainingsergebnis hingegen ist irrelevant und das habe ich noch nie eingetragen. Thema komplette Disziplin. Komplette Disziplinen zu trainieren gehört genauso zum Training, wie einzelne Stationen, wie z.B. bei PP/NPA Disziplinen einzelne Stationen, um z.B. Intervallserien zu trainieren und werden genauso als Disziplin eingetragen, wie eine komplett geschossene. Um das zu konkretisieren gibt es die Kommentarspalte.
  8. In den VerwaltungsvorschriftenwirstnDudazu auch nichts wirklich finden, da diese jahrelang nicht mehr angepasst wurden, das WaffG hingegen schon.
  9. Das ist korrekt, hilft nur nicht jedem….
  10. Es gibt Vereine, die sich weigern verbandsfremde Schießbücher und/oder verbandsfremde Disziplinen im Schießbuch abzustempeln. Es gibt auch Verbände, liest man hier immer wieder, die Termine anderer Verbände nicht anerkennen. Ist leider so
  11. Problematisch kann es werden, wenn Verbände die Schießtermine anderer Verbände nicht anerkennen wollen. Ich habe alle Termine in meinem BDMP Schießbuch stehen und das hat bislang keine Probleme hervorgebracht. Alle Termine wurde immer anstandslos anerkannt.
  12. Nachdem in Wiesbaden der 300m Stand gesperrt wurde, ist das Thema Longrange Rimfire in Deutschland ziemlich eingeschlafen, leider. Letztes oder vorletztes Jahr gab es noch einen Wettkampf in der SAPB auf 100m und 200m, der super Spaß gemacht hat. Fand leider nicht mehr statt und auf Rückfrage mit dem Veranstalter ist auch nichts geplant. Auf der LM Hessen/Berlin des BDS und DM Longrange in Wiechlice wird KK auf bis zu 300m geschossen, das wars aber schon wieder. Hier und da finden KK Speed Wettkämpfe statt, aber im Großen und Ganzen scheint das Thema Longrange Rimfire in Deutschland durch zu sein, leider.
  13. Es gibt Bereiche im WaffG und den Verwaltungsvorschriften, die auf andere Bereiche verweisen. z.B. das Bewachungsgewerbe. Im Bewachungsgewerbe wurde früher sehr oft auf den Waffenschein verzichtet, so lange die Bediensteten das Befriedete Besitztum nicht verlassen. Wer also z.B. auf einem Industriegelände bewaffnetes Wachpersonal einsetzt, muss nicht zwingend einen Waffenschein für jeden beantragen, so lange das Firmengelände nicht verlassen wird. Hierbei ist aber auch zu beachten, dass der Einsatz von bewaffneten Wachpersonal nur dann erlaubt ist, wenn die Gefährdungsbeurteilung des zuständigen LKA diesem zustimmt, die zuständige Waffenbehörde informiert ist und die Waffenträger auch der Behörde gemeldet wurden. Ich vermute, da ich mich auf den Kommentar von Irn bezog, dass er dies auch gemeint hat. Ich persönlich vertreten im privaten eine andere Meinung. Auf meinem befriedeten Besitztum darf ich auch in meinem Garten, auf der Terrasse, etc. mit meinen Waffen hantieren, sie putzen, etc. Wenn ich es wollte, könnte ich auch den ganzen Tag mit der geladenen Waffe im Holster zu Hause herumlaufen. Klug ist es bestimmt nicht, denn irgendjemand bringt die Behörden auf den Plan und dann wird die Karte gelocht werden, denn sie werden etwas finden, um dies zu machen. Dazu ist die breite Bevölkerung zu sehr konditioniert worden in alles und jedem eine Gefahr zu sehen und sich von dieser Person bedroht zu fühlen.
  14. Nochmal, das habe ich nicht gesagt.
  15. Ich habe nicht gesagt, dass das Hantieren nur dann erlaubt ist, wenn vom Bedürfnis umfasst, sondern dass das Putzen der Waffen vom Bedürfnis umfasst ist und es damit keine Probleme geben sollte. Lesen und Verstehen.
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