Ich kenne keinen Verband, der Bescheinigungen für Personen ausstellt, die nicht Mitglied im Verband sind.
Die meisten Verbände stellen Einzelmitgliedern auch keine Bescheinigungen aus (für Bedürfnisse).
Im BDMP muss gegenüber dem LV angegeben werden, seit wann der Antragsteller Mitglied in der SLG (BDMP Verein) ist.
Eine SLG im BDMP, die seit Jahren nur non den eV Status haben müssen, muss bei SLG Gründung angeben, on welchem LV sie organisiert sein wollen, im Regelfall in dem Bundesland, in dem die SLG auch ansässig und registriert ist, muss aber nicht.
Im BDS dürfte es vergleichbar sein. Hier wurde ich auch darauf aufmerksam gemacht, als Einzelmitglied keine Bedürfnisbescheinigungen.
Meiner laienhaften Kenntnis nach, wer nicht in einem Verein oder Verband organisiert ist, muss selber der Behörde die Sportschützeneigenschaft nachweisen, wie ist spannend, denn ohne Mitgliedschaft, auch keine Wettkampfteilnahmen, relevant bei Überkontingentwaffen.
Aber ein Jurist sollte doch in der Lage sein, diese Fragen anhand entsprechender Fachlektüre selber klären zu können.