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whaco

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  1. Der Erwerb wurde doch vom Händler bereits an Deine Waffenbehörde gemeldet. Außerdem finde ich es wirklich fragwürdig, eine Waffe zu bestellen, vermutlich auch zu bezahlen sich zuschicken zu lassen und dann wegen Preisunterschied die Ware nicht annehmen zu wollen.
  2. Das Problem ist weniger, wenn jemand ein oder zwei Bier getrunken hat und nach Hause fährt, auch wenn er Waffen dabei hat, so lange nichts unterwegs passiert. Problematisch wird es, wenn diese Person ein paar Bier getrunken hat, mit Waffen im Kofferraum nach Hause fährt und jemand fährt ihm ins Auto, hat einen Wildunfall oder er bremst zu spät und fährt jemanden ins Auto. Dann ist das ein gefundenes Fressen für die Medien, da ein Szenario wo wieder alle Clichés bestätigt werden, die über Sportschützen so kreuchen und fleuchen. Und das kann man relativ einfach verhindern....wenn Kanonen dabei, kein Alkohol trinken. Hat nichts mit Verbotfanatismus zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand.
  3. Schwierig wird die Selbstbedienung, wenn die Wirtschaft im Vereinsheim von einem Gastronomen gepachtet und betrieben wird. Gibt einige Schießanlage, z.B. wie die WSG Wiesbaden, wo dies der Fall ist. Eine solche Einschränkung geht tatsächlich nur, wenn es ein Vereinsheim ist, wo der "Kneipenraum" nur für Mitglieder und Schützengäste ist, nicht aber für die Öffentlichkeit.
  4. Korrektur...habe gerade mal in die Richtlinie geschaut, sind noch zulässig. Splitterschutz ist aber einzusetzen.
  5. ich habe einige "Höppner und Schumann" Holster und bin sehr zufrieden mit ihnen. Bevorzugt verwende ich Kydexholster, die nahezu keinen Ziehwiderstand haben. Genauso die Magpouches aus Kydex.
  6. Sind Stahllamellen noch zulässig, insbesondere auf Mehrdistanzständen? Alle Raumschießanlagen, auf denen ich bislang unterwegs gewesen bin haben Sand- oder Gummigranulat im Kugelfang. Bei Stahllamellen habe ich selber schon Rückpraller auf solchen Anlagen abbekommen und komplett kaputtgeschossene Lamellen habe ich auch schon gesehen. @chief wiggum Am Ende ist es aber vermutlich eine Frage, was baulich auf Eurem Stand möglich ist. Bei einem Sand- oder Granulatkugelfang, braucht es nach hinten weg einiges an Platz, um die geforderte Mindesttiefe für das Material zu erzielen. Ich glaube das waren irgendetwas um die 2,0m auf Höhe der Mouche, damit die Geschossen sauber aufgehalten werden. In meinem alten DSB Verein hatten wir eine Kombination aus Hadoxplatte im Winkel um die Geschosse abzulenken und ein Fangbecken mit Sand. Das Fangbecken muss aber groß genug dimensioniert sein, dass auch wirklich alle Geschosse aufgefangen werden und nicht vor dem Fangbecken landen. Das war eine statische 25m Anlage. Auch wird es von der Art der Anlage abhängig sein, also 25m statisch oder Mehrdistanzanlage.
  7. In der Anlage wo wir mit unserer SLG (noch) eingemietet sind wurde vor ein paar Jahren Sand durch Gummigranulat ersetzt. Staubt deutlich weniger als beim Sandkugelfang. Die Arbeit des Aussiebens bleibt aber bestehen, wenn auch weniger staubig und damit vermutlich weniger gesundheitsschädigend. Wie bei einem Sandkugelfang muss regelmäßig Granulat nachgeschüttet werden, um die erforderliche Menge zu halten. Wie am Ende die Kosten im Vergleich sind, kann ich nicht sagen. Andere Option, die aber meist nur bei statischen Ständen zum Einsatz kommt, sind Geschossfangkästen mit Stahlschnecke drin, wo sich das Geschoss quasi todläuft und in einem kleinen Behälter am Boden des Kastens aufgefangen wird. Ist in Sachen Reinigung wohl deutlich einfacher.
  8. Wir sprechen nicht über ein Stück Blech, sondern über Waffen, ob geladen oder ungeladen ist egal. Die Politik sucht förmlich nach Gründen weitere Verbote auszusprechen und uns unsere Waffen abzunehmen. Im Falle eines Unfalls gilt 0,0 Promille bei Führen eines PKW. Bei einer einfachen Kontrolle sind es, glaube ich, 0,5, bin mir aber nicht mehr sicher. Wenn dann bei einem Umfall Alkohol im Spiel war und sich dann noch Waffen im Auto befunden haben, ist das für die Medien die Antis und die Politiker eingefundenes Fressen. Ich frage mich halt, wo das Problem in der heutigen Zeit ist, nur alkoholfreie Getränke auszuschenken, im Vereinsheim. Gibt genug gut schmeckende alkoholfreie Biere dass man auf den Alkohol verzichten könnte.
  9. Alkohol und Waffen…. NoGo, die Frage ist halt auch, inwiefern der Verein hier in eine Haftung genommen werden kann, da er ggf. wissentlich a) Alkohol an jemanden ausgeschenkt hat, der mit Auto unterwegs ist und b) mit Waffen unterwegs ist. Ich stimme @JuergenG hier zu, diese Schlagzeilen, wenn etwas passiert, brauche wir nicht. Am Ende ist natürlich jeder für sich selber und sein Handeln verantwortlich, aber die Frage nach einer Mithaftung wäre durchaus gegeben.
  10. Naja, eine Veröffentlichung in den sozialen Medien kann bei ausreichender Anzahl Follower, und der richtigen Medienbetreuung dahinter, durchaus effektiver sein, als eine Beschwerde bei der Behörde selber. Der Fall mach die Runde und ob er zusätzlich juristisch dagegen vorgehen wird, wissen wir nicht.
  11. Das ist richtig
  12. Das trifft auf 50% des Fadens zu….. Hier wollte oder sollte die Behörde maximal sichtbar sein, ähnlich wie den Reichsbürgerdurchsuchungen. Es geht um diskreditierung eines Regierungskritikers, nicht mehr und nicht weniger.
  13. Etwas anderes habe ich nicht gesagt
  14. Naja, es hat schon Fälle gegeben, wo die Sachbearbeiter der Waffenbehörde zu Waffrenbesitzern gefahren sind, um die Waffen einzuziehen, da WBK gelocht, und die Situation ist eskaliert, mit SEK Einsatz, etc. Natürlich sind das eher seltene Fälle, aber es gibt sie. Leider ist eben dieser Spruch, wir sind doch zigfach überprüft und damit ungefährlich, nicht immer zutreffend. Es gibt auch Waffenbehörden, die in der Polizei angesiedelt sind, und damit auch die Kontrollen von der Polizei durchgeführt werden. Manchmal geht es auch darum, glaube ich aber in o.g. Fall nicht, dass die Polizei auch zu Ausbildungszwecken mitgenommen wird.
  15. whaco

    Schallschutztunnel

    Da die Ausgangsfrage explizit nach Schallschutztunnel ging, impliziert das Langwaffenstand, nicht Kurzwaffe. Meist ist das dann 100m aufwärts und somit für dynamisches Schießen irrelevant. Sollte es anders sein, sollte der TE genauer schreiben, was genau Sache ist. Geht es um einen Kurzwaffenstand, bin ich dabei. Sauerkrautplatten sind der Standard und ausreichend erprobt. @KPS gib doch bitte mal mehr Infos, um was es genau geht. - Was für ein Stand soll umgerüstet werden? - Bist Du aktiv in der Planung involviert? - Was sagt der Schießstandsachverständige? - Was sagt das Lärmemmissionsgutachten genau, welche Einschränkungen hat der Verein dadurch zu erwarten? - etc. Einfach irgendetwas machen, könnte problematisch werden, wenn die Maßnahmen nicht den Anforderungen des Gutachtens zur Lärmreduzierung gerecht werden. Wie bereist weiter oben geschrieben wurde, am besten auch den Schießstandsachvesrtändigen in die Planung einbeziehen! Auch wenn es Geld kostet.
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