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phyt0n

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Alle Inhalte von phyt0n

  1. Es soll eine Sauer 100 Fieldshoot werden, dort ist es (nach meinem Kenntnisstand) etwas komplizierter eins zu montieren und es zerstört natürlich auch die Optik Führt dann aber wohl kein Weg dran vorbei! @Viktor Danke für die hilfreichen Antworten!
  2. Danke für deine genaue Aufschlüsslung! Die Benchrest-Auflagen sind diese Dreibein-Stative, oder? Hatte das bei mir im Verein noch nie gesehen - Da geht dann auch wirklich nur diese, oder? Dann macht es wohl insgesamt leider mehr Sinn eine Langwaffe die ein Zweibein haben kann zu kaufen..
  3. Bei aufgelegt Spezial steht ja drin, das z.B. Sandsäcke erlaubt sind - Das Zweibein ist dort nicht explizit genannt (wie du bereits geschrieben hast) - Würde die Disziplin 3108 dann nicht passen? Danke für deine Hilfe!
  4. Aaaaah okay, in den Änderungen 2025 habe ich noch nicht geschaut - Vielen Dank!! Dann bleibt nur noch die Frage vom Anfang: Muss es zwingend ein Zweibein sein bei den beiden Disziplinen, oder darf auch mit einer Auflage geschossen werden und Gewehren, die kein Zweibein haben können? Weil dann würde die Sauer dort rein passen
  5. Danke erstmal für deine Antwort! Ich habe im Sporthandbuch gelesen, was mich dort verwirrt sind halt nur die Abteile wo steht "Nicht zugelassen sind Gewehre, die auch in Disziplin XY genutzt werden können" - Da verweist es dann auch auf Zielfernrohrgewehr und andersrum genau so.. Aber zwischen den beiden Disziplinen gibt es ja wenig Unterschiede, sodass das ja auf fast jedes Gewehr bezogen werden kann..
  6. Hallo zusammen Ich habe eine Frage bezüglich der Unterscheidungen beim BDS bezüglich auf Langwaffen. Dort wird immer folgendes genannt: - Präzisionsgewehr - Zielfernrohrgewehr Wie genau unterscheiden sich diese beiden Klassen? Weil dort dann ja auch jeweils die Waffen aus den Disziplinen sich nicht kreuzen dürfen.. Zudem wird dort ja immer der Anschlag genannt "Liegend aufgelegt, "Liegend vorne und hinten aufgelegt", "Liegend aufgelegt spezial". Dürfen insgesamt in den beiden Kategorien nur Waffen mit Zweibein verwendet werden? Oder geht in einer der beiden Kategorien auch eine Waffe ohne ein Zweibein (Wo keins montiert werden kann, bei einer Sauer 100 Fieldshoot zum Beispiel)? Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüße, Phyt0n
  7. Vielen Dank an alle für eure Antworten - Das war sehr hilfreich und jetzt weiss ich bescheid in dem Thema!
  8. Hallo zusammen ich habe vor ein paar Wochen meine Waffensachkunde bestanden und beschäftige mich seit dem mit dem Thema der WBK. Leider habe ich noch ein paar offene Fragen, die ich auch nach stundenlanger Reschersche im Internet nicht beantworten konnte, weshalb ich einmal hier fragen wollte, ob mir jemand diese beantworten kann. Sorry falls diese schon irgendwo beantwortet wurden, ich habe da nur leider keine konkreten Antworten bekommen.. Frage 1: Bei der Beantragung der WBK muss ich ja 12/18 Schiesstermine nachweisen können - Müssen diese auch entsprechend der Disziplin sein, für die ich eine WBK beantrage? Ich habe bei meinen Langwaffen-Terminen leider nach der BDS-Sportordnung geschossen, mein Verein ist aber im DSB (Viele sind auch im BDS und das wird dort geschossen, das wusste ich - da Anfänger - erst jetzt.. Habe mich da jetzt auch angemeldet) - Sprich die Langwaffentermine sind nicht nach einer DSB-Disziplin. Zählt das trotzdem in die 12/18 mit rein und habe ich dann nach wie vor ein Bedürfnis für z.B. eine KK-Büchse? Oder ist das wirklich daran gebunden? Oder muss es generell einfach nur nach einer genehmigten Sportordnung sein? Frage 2: Darf eine Waffe für zwei Disziplinen genutzt werden? Also dürfte ich mit einer Büchse mit Kimme/Korn schiessen in einer Disziplin und für eine andere Disziplin ein Zielfernrohr nutzen? Oder darf es wirklich ausschliesslich für diese eine Disziplin genutzt werden und ich brauche dazu dann eine weitere Büchse? Frage 3: Wenn jetzt die 12 Monate vergangen sind im BDS und ich dann auf die (hoffentlich bis dahin vorhandene) grüne WBK eine neue Waffe für eine BDS-Disziplin kaufe, muss ich dann wieder 12/18 Termine nachweisen? Oder reicht dort dann die regelmässige Teilnahme am schiessen? Ich frage dort so explizit, da mein Verein nur maximal 8 Langwaffen-Termine pro Jahr hat, somit könnte ich ja das Bedürfnis für den Erwerb nie erlangen. Frage 4: Da meine ersten 12 Monate fast rum sind frage ich mich noch, wann ich am Besten die WBK beantragen sollte? Soll ich das direkt dann schon machen? Müsste ich wenn ich länger warte sonst wieder mehr Schiesstrainings machen um auf die 18 Termine zu kommen? Sorry für den langen Text und die vielen Fragen - Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen und mein Wissen erweitern! :) Beste Grüsse, Phyt0n
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