Das ist vollkommen irrelevant, da heutzutage nichts mehr gestrichen werden muss (außer in Ausnahmefällen).
Die Berechtigung zum Erwerb einer Waffe erlischt mit dem Eintrag des Erwerbs; die Berechtigung zum Besitz einer Waffe mit dem Eintrag der Überlassung. Das gilt auch für die Munitionsberechtigung. Ist die Waffe überlassen worden, entfällt auch die Berechtigung zum Erwerb/Besitz der Munition.
Gestrichen werden kann ein Eintrag lediglich zur besseren Übersicht, es ändert aber nichts an der Erlaubnis.
Ich finde es vollkommen legitim, sich für mehrere Waffen mit demselben Kaliber nur einen Stempel für die Munition eintragen zu lassen, weil das initial absolut ausreicht (wer weiß, vielleicht gibt es ja irgendwann eine Beschränkung in der Stückzahl an Patronen pro Waffe ). Man muss dann halt nur selbst dran denken, wenn man die Waffe verkauft, dass man für die anderen dann keine Munition mehr haben darf.
Das darf man gerne anders sehen, aber jemanden dafür so anzugehen, weil er einmal weniger bezahlt hat, ist m.E. unangebracht.