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jäger_ulf

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  1. Ich nehme an durch die NWR Meldung und dem dortigen Überlassungsdatum.
  2. Meines Wissens telefonisch. Aber das ist in Klärung.
  3. Ist korrekt! Andererseits hat der Händler ja den Kontakt mit der Behörde gehabt und offenbar die Bestätigung bekommen nachdem der Voreintrag bereits abgelaufen war. Sehr verfahrene Situation, die sich sicherlich anfangs hätte ohne größere Probleme klären lassen. Danke trotzdem für die Antworten!
  4. Hallo zusammen, folgender Fall: Voreintrag in grüner WBK für eine Kurzwaffe. Voreintrag verfällt Ende Februar. Kauf erfolgt Ende Februar Online bei einem Händler. (7 Tage vor Ablauf des Voreintrags) Händler fordert Bestätigung der Unterlagen des Käufers bei der Waffenbehörde an. Diese erfolgt erst nach dem Ablauf des Voreintrags. Händler versendet Waffe trotzdem. Käufer nimmt die Ware an. 2 Monate nach Anzeige des Waffenerwerbs teilt die Waffenbehörde mit, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde, weil ohne Erwerbsberechtigung erworben wurde. Sind den Foristen ähnlichebFälle bekannt?
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