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JumboHH

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  1. Ich denke nicht, dass gegen den HA Schützen ein Schaden geltend gemacht werden kann, solange er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Vermutlich würde ein Richter feststellen, dass es auf Schießständen regelmäßig zu tieffliegenden Hülsen kommen kann und damit zum normalen Schießbetrieb gehört. Demzufolge hätte der Jäger seine teure Waffe davor schützen müssen.
  2. Der Flaschenhals ist momentan das LKA, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich schnell arbeitet. Das verzögert die Zuverlässigkeitsüberprüfung erheblich. Dann kann eine Eintragung schon mal 9 Monate dauern. In HH kann man den Erwerb elektronisch anzeigen und bekommt dann sofort die Bestätigung der Anzeige. Dies reicht für die Sportschützenbescheinigung (gelb) aus, um die Waffe auch mit auf den Schießstand nehmen zu dürfen. Auch der Munitionserwerb ist damit möglich (nicht Frankonia!). Die originalen WBK's bleiben zu Hause. Man bekommt dann eine E-Mail, wenn die Eintragung erfolgen kann. Leider kann man die Waffe nicht mit ins Ausland nehmen, da der Eintrag auf dem Feuerpass fehlt.
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