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Palantir ist ein Datenanalyse Tool mit verschiedenen Modulen. Es kann Große Datenmengen verschiedener Herkunft selbständig analysieren und erstellt eigenständige Layouts. Dabei gibt es ein Zusammenspiel von KI Basierter Analyse und menschlicher Steuerung.
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Die Kagge an den modernen Autos ist, dass sie immer weniger Sprit verbrauchen. Es gibt wohl schon einige, die ganz ohne auskommen. Teufelszeug! EDIT sagt: Ich hab schon Tankstellen gesehen, die Strom verkaufen müssen. ... die Armen!
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Kurz meinen Senf zur Aufklärung: die USA erhebt einen Importzoll. Die Importzölle der EU bleiben wie sie sind. (Stand heute) Also ändert sich für uns erstmal gar nix, ausser der normale Preis Wahnsinn, wegen Verknappung.
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Ist hier in Hamburg auch so. Die Erwerbsanzeige erfolgt Online. Der Händler hat bei Übergabe schon alle Daten im NWR eingetragen und gibt dir einen Waffen-Begleitschein mit allen ID Nummerm mit. Dann heißt es 14 Wochen warten, bis eine Mail von der Waffenbehörde kommt "die Zuverlässigkeitsprüng wurde vollständig abgeschlossen" und man fährt dann unangemeldet zur Behörde. Die Eintragung dauert dann etwa 30min. Bei der Online Anzeige empfiehlt sich ein abgeschlossenen IT Studium mit Nebenfach Verwaltungsrecht.
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Wenn es schon eine Personen ID gibt (wegen Grün) und Frankonia das im NWR eintragen konnte, dann könnte es klappen. Dennoch sehe ich den Vorgang kausal falsch. EDIT sagt: Eventuell hat er auch den Waffenbegleitschein von F.... bekommen und das Amt hat die Waffe im NWR eingetragen?
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In der Praxis leider nein. Ich hatte gerade eine Überprüfung nach $36 (mit Termin). Genau 3Tage nach der Eintragung meiner neuen PRC (was auch 14 Wochen gedauert hat) Ich hatte den SB noch gefragt, wie das mit meiner abwesenden Waffe beim Büchsenmacher aussieht. Der hat nur abgewunken und meinte, die ziehen sich eh immer einen neuen Ausdruck. Er war so freundlich und hat mir einen aktuellen NWR Ausdruck mitgegeben. Drei Tage später standen dann zwei sehr freundliche Polizisten in meiner Wohnung. Die wussten weder etwas von meiner neuen Waffe, noch etwas von der Waffe, die beim Büchsenmacher war. Die neue Waffe musste ich dann über die gelbe WBK nachweisen und die abwesende Waffe über den Reparaturauftrag und der Email vom Büchsenmacher. Ich hatte denen dann meinen Ausdruck kopiert, damit sie weiter arbeiten konnten. Ihr Ausdruck war älter als 4 Monate. Soviel zur Theorie und Praxis.
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Oh man! Die SB's versuchen es immer wieder... Im WaffG §38 Abs.2 ist das doch eindeutig geregelt: "In den Fällen des § 13 Absatz 3 sowie im Fall des Führens einer Waffe, die auf Grund einer unbefristeten Erlaubnis gemäß § 14 Absatz 6 erworben wurde, genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Absatz 3 Nummer 1." Im Klartext: Ihr erwerbt eine Waffe rechtmäßig auf gelb, zeigt den Erwerb innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde an und lasst euch eine Bestätigung der Meldung geben. Dann könnt ihr zusammen mit der gelben WBK, der Bestätigung der Anzeige des Erwerbs und dem Waffenbegleitschein (ggf noch ein Ausdruck des §38 WaffG) nicht nur zum Schießen fahren, ihr könnt sogar Munition dafür kaufen. Und noch was: Eine WBK ist ein Ausweisdokument, dass als Nachweis über den erlaubten Besitz einer Waffe dient. Diese WBK gehört nicht in einer Behörde zwischengelagert. Die bleibt da, wo auch die Waffen sind! Auch das steht im §38. Eine Kopie einer WBK ist kein Ausweisdokument! Was würde denn passieren, wenn auf einmal die Polizei vor der Tür steht und die Durchführung des Waffengesetzes nach §36 machen möchte? Wie willst du nachweisen, dass du die Waffen besitzen darfst? Lasst euch bitte nicht verunsichern und blättert noch mal das WaffG durch. Da muss man heute komplett fit drin sein.
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Ich hab keine Ahnung. Das waren nur so Gedanken. In Hamburg gibt es Hausboote, auf denen Menschen dauerhaft leben und die eine Postanschrift haben. Mein Sportboot darf die Wasserschutzpolizei ohne meine Einwilligung nicht betreten, der Zoll aber ja. Keine Angst, die sind alle lieb. Wie ist es mit einem KfZ? Ist meiner Meinung nach auch ähnlich einer Wohnung, was die Möglichkeit einer Durchsuchung angeht.
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Was machst du mit einer Signalpistole, die an Board verbleibt. Wie muss diese und die Munition gesichert werden? Wie verhält es sich mit den Küchenmessern?
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Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
JumboHH antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
Was ist da am Thema vorbei? Ich habe die grundsätzlichen Voraussetzungen zum Erwerb der gelben WBK beschrieben. Welche Waffen damit erworben werden können, ist klar definiert. Mit diesen Waffen muss ein sportliches Schießen möglich sein. Welcher Verband dabei die Sportordnung stellt, ist nebensächlich. Eventuell sollte man aber mit den Häuptlingen des eigenen Verbandes in Kontakt treten, welche Voraussetzungen sie stellen, um den Nachweis zu erbringen. Stellt sich auch die Frage, ob die Gatling ein Einzellader, bzw eine Reptierbüchse ist... -
Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
JumboHH antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
Das Bedürfnis zum Erhalt einer gelben WBK ist zum Glück eindeutig im WaffG §14 Abs 6 geregelt: Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 BlaBla eine unbefristete Erlaubnis erteilt, Das bedeutet: Jeder aktive Sportschütze hat automatisch das Bedürfnis auf Gelb, wenn er Abs.3 1. seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt, Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, -
Sieht nach Armbrust Absehen aus?
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... das hast du missverstanden: In der Quantenfeldtheorie könnte das Geschoss jeden Weg nehmen, um zum Ziel zu gelangen. Es würde unendlich viele Möglichkeiten geben. Es könnte sogar vorher den Mond zwei mal umkreisen. ;-) Hauptsache: trifft! weitermachen...
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Nun tun wir mal so, als würden die physikalischen Gesetze überall im Universum gelten. zu 1.) den ganzen Satz lesen und verinnerlichen: Das Geschoss "fällt" in Form einer ballistischen Kurve, diese wird beschrieben durch die Vektoren-Geschwindigkeiten Vx und Vy. Das Geschoss kann sich dabei niemals höher befinden als die verlängerte Laufachse, daher benutze ich in diesem Bezugssystem das Wort "fällt" zu den weiteren Umständen: Der Schütze schießt auf 25m "aufgesetzt" mit nehmen wir an, 124gr FMJ (G1 0.125) mit einer V0 von 330ms und einem "Offset" von 2cm (Abstand Zielachse zur Laufachse) dann hat er aufgesetzt einen Hochschuss von 12,5cm (Abstand Unterkante Ring 7 zum Scheibenzentrum) Nun kann man recht einfach die beiden Schnittpunkte der Ballistischen Kurve mit der Zielachse berechnen Z1 liegt bei ca 3,5m und Z2 (GEE) bei 104m Zielt der Schütze nun auf 10m Entfernung "Fleck", ergibt sich eine Abweichung nach oben von 39mm ...weitermachen und ausprobieren
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Bedingte Überlegung meinerseits: 1. Das Geschoss fällt durch die Gravitation immer in Form einer ballistischen Kurve; daraus ergibt sich... 2. Die Zielachse und die Laufachse schneiden sich in einem spitzen Winkel; daraus folgt... 3. Das Geschoss schneidet in seinem ballistischen Flug zwei mal die Ziel Achse 4. Beide Schnittpunkte sind abhängig vom Abstand Laufachse - Zielachse (und der V0 und BC und...) Ergo: bei kleinen Zielabständen liegt der Treffpunkt unterhalb des Zielpunktes bei Zielabständen zwischen dem ersten Schnittpunkt und dem zweiten (GEE) liegt der Treffpunkt oberhalb.