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JumboHH

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  1. Ruf doch bitte da einfach mal an. Die sind total nett. Vielleicht kann dir auch sofort geholfen werden.
  2. Wat willste machen, wenn die Hämorriden jucken? Da kommen wohl einige auf komische Gedanken...
  3. da fällt mir gerade ein: das Wiedergewinnen von TLP ist grundsätzlich schon verboten. Dann müsste man das Schießen komplett einstellen...
  4. Eigentlich ist der Schütze ja schon derjenige, der mit der verschossenen Munition TLP generiert. Das darf der gar nicht, dazu braucht der mindestens ein §27...
  5. Fernabsatz bei Endverbrauchern: Widerruf kann nicht ausgeschlossen werden, da dies nachteilig gegenüber dem Käufer wäre. Jede Klausel dazu wäre unwirksam. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Bekanntgabe einer Widerrufsfrist, frühstens dem tatsächlichen erhalt der Ware. Der Versender trägt immer das Transportrisiko bis zu der ersten natürlichen Person, die die Ware (auch in Abwesenheit) entgegen nimmt (zB. ein Nachbar) (alternativ einem vereinbarten sicheren Ablageort). Der Widerruf bedarf keines Grundes. Aus meiner Sicht muss der Erwerb nicht angezeigt werden, da die Waffe im Fall eines Widerrufs nur vorübergehend erlangt wurde. (Das ist aber meine persönlich Meinung!) Auch meine persönliche Meinung: So einen Scheiß macht man nicht! Zum Zeitpunkt des Kaufes, warst du doch einverstanden mit dem Angebot. Backen zusammenkneifen und freu dich über die neue Waffe!
  6. Er hätte der Kontrolle auch widersprechen können, er lebt in einem freien Land. Ich komme mit der Methode: "Immer nur die Hälfte glauben" ganz gut klar. In HH wird die Kontrolle übrigens immer von Polizeibeamten durchgeführt, das kostet dann aber auch das doppelte.
  7. Auf dem Darß! prinzipiell nördlich der Elbe... Also Südschwenden...
  8. Hebt die Füße! Das Niveau will durch... Ich bin raus.
  9. 1. Art. 13 GG 2. §102 u. 103 StPO 3. §123 /§240 StGB in besonders schweren Fall, da Amtsträger Zuständige Staatsanwaltschaft ermitteln, Anzeige erstatten. Solange ein Ermittlungsverfahren gegen den/die Beamte läuft, liegen alle Beförderungen auf Eis. Das tut denen mehr weh, als die 150,-€. Wenn die Staatsanwaltschaft das nicht nachverfolgen will (dazu ist sie verpflichtet), an die Generalstaatsanwaltschaft wenden! Die Verkehrskontrolle ist in einem einzigen Gesetzt geregelt STVO §36 Abs 5 und nur da! Sie dient der Festsellung der Verkehrssicherheit und der Verkehrstüchtigkeit. MEHR NICHT! PS. Auch Bayern ist an Bundesgesetze gebunden, auch wenn sie das Gegenteil behaupten.
  10. Hmm, das hört sich, nach dem Bericht, nach einer anlasslosen Durchsuchung an. Sofern kein Alkohol oder BTM im Spiel war, stellt das eine Straftat in einem besonders schweren Fall dar. Das interessiert die zuständige Staatsanwaltschaft sicherlich sehr. Es muss ein dringender Verdacht bestehen, bevor das Fahrzeug durchsucht werden darf.
  11. Palantir ist ein Datenanalyse Tool mit verschiedenen Modulen. Es kann Große Datenmengen verschiedener Herkunft selbständig analysieren und erstellt eigenständige Layouts. Dabei gibt es ein Zusammenspiel von KI Basierter Analyse und menschlicher Steuerung.
  12. Die Kagge an den modernen Autos ist, dass sie immer weniger Sprit verbrauchen. Es gibt wohl schon einige, die ganz ohne auskommen. Teufelszeug! EDIT sagt: Ich hab schon Tankstellen gesehen, die Strom verkaufen müssen. ... die Armen!
  13. Kurz meinen Senf zur Aufklärung: die USA erhebt einen Importzoll. Die Importzölle der EU bleiben wie sie sind. (Stand heute) Also ändert sich für uns erstmal gar nix, ausser der normale Preis Wahnsinn, wegen Verknappung.
  14. Ist hier in Hamburg auch so. Die Erwerbsanzeige erfolgt Online. Der Händler hat bei Übergabe schon alle Daten im NWR eingetragen und gibt dir einen Waffen-Begleitschein mit allen ID Nummerm mit. Dann heißt es 14 Wochen warten, bis eine Mail von der Waffenbehörde kommt "die Zuverlässigkeitsprüng wurde vollständig abgeschlossen" und man fährt dann unangemeldet zur Behörde. Die Eintragung dauert dann etwa 30min. Bei der Online Anzeige empfiehlt sich ein abgeschlossenen IT Studium mit Nebenfach Verwaltungsrecht.
  15. Wenn es schon eine Personen ID gibt (wegen Grün) und Frankonia das im NWR eintragen konnte, dann könnte es klappen. Dennoch sehe ich den Vorgang kausal falsch. EDIT sagt: Eventuell hat er auch den Waffenbegleitschein von F.... bekommen und das Amt hat die Waffe im NWR eingetragen?
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