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Kaliber 12

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  1. Leider geht für mich aus diesem Beitrag nicht eindeutig hervor, welche Gewichtsmenge im Rahmen eines privaten Transports von mehr als 50 kg Munition der Gefahrgutklasse 1 Unterklasse 1.4 S, UN-Nr. 0012, gemäß der Gefahrgutverordnung GGVSE/ADR auf einmal befördert werden darf. Insbesondere verstehe ich den hier genannten Begriff der "Freistellung" nicht.
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