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hasei

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  1. Bei der Schießstand Begehung durch den Sachverständigen hat dieser für unseren Kleinkaliberstand ( Teilgedeckt) Teileinhausung 10,00 m) eine fehlende Belüftung beanstandet. Begründung: 5.7 Technische Anforderungen 5.7.1 Allgemeines Bei teilgedeckten Schießständen mit einer Umschließung der Schießbahn über die erste Hochblende (bzw. eine Lange von 5,00 m) hinaus ist es in der Regel erforderlich, zumindest eine aktive Zuluft Möglichkeit vorzusehen. Diese ist so auszulegen, dass eine Luftströmung in Richtung der freien Öffnung der Schießbahnüberdachung erfolgt und keine Rückströmungen auftreten können. Der Sachverständige argumentiert wie folgt für die Installation einer Belüftungsanlage: Die Belüftung sorgt dafür, dass die gesundheitsschädlichen Gase aus dem Bereich des Schützen abtransportiert werden. Da Gesundheitsschutz mit Sicherheit gleichzusetzen ist, kommt eine Abweichung gemäß 1.6 der Richtlinie (Bestandsschutz) nicht in Betracht.
  2. Moin in die Runde, welche Vereine haben für ihren "Teilgedeckten Schießstand" eine von einem Sachverständigen abgenommene Belüftung installiert, wenn-wie habt ihr das Problem gelöst? MfG H. Seibt
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