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scharik

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  1. Danke für deine Antwort 42E pro Monat? Du hast nicht zufälligerweise einen Link für diese Zusatzversicherung bei der ÖRAG? Ich kann auf der Internetseite nichts dazu finden. Genau, auf der Internetseite vom BZL steht nichts. Aber er Rechtsschutz ist bei einer Mitgliedschaft im Förderkreis BZL immer noch enthalten?
  2. Das ist interessant. Wie meinst du das mit dem BZL, ist man als Fördermitglied über den BZL versichert? Ich bin bereits allgemein bei der ÖRAG versichert, ist Waffenrecht grundsätzlich enthalten oder ist das ein Versicherungsschutz, den man zusätzlich dazu buchen muss? Danke schön
  3. Genau, darum geht es mir. Danke, das werde ich machen
  4. Ich verstehe nicht so ganz, was du meinst.
  5. Dankeschön. Worauf berufe ich mich, wenn man trotzdem beides überprüfen möchte? Verweis auf die fehlende Mitbenutzererlaubnis und Überlassung seitens meiner Frau? In dem Kontext habe ich noch eine Frage bezüglich der Mitbenutzererlaubnis. Zählt das zum Grundkontingent? Ist damit gemeint, dass ihr getrennte WBKs habt oder diese getrennt aufbewahrt?
  6. Eine gegenseitige Mitbenutzererlaubnis liegt nicht vor.
  7. Meine Ehefrau und ich sind beide erwerbsberechtigt und nutzen, in Absprache mit der zuständigen Behörde, einen Waffenschrank zur gemeinsamen Aufbewahrung. Wie verhalten wir uns, wenn die Behörde die Aufbewahrung überprüfen möchte? Ich bin der Ansicht, dass beide Erwerbsberechtigte bei einem Kontrollbesuch anwesend sein müssen. Was meint ihr?
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