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keller.klaus

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  1. Kannst du mir ein Beispiel nennen, wann DU eine Waffe in der Öffentlichkeit führen möchtest? So etwas klingt für mich immer erst mal nach Geltungsdrang, als nach praktischem Nutzen. Aber ich lass mich ja gerne von dir überzeugen, dass es da Situationen gibt, in denen es durchaus Sinn macht. Ich habe mir ein Haus gekauft, beim Aufräumen fiel mir dann ein Luftgewehr (El Gamo Gamo68 Cal. .177) Buchstäblich in die Hände. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich sie verschlossen aufbewahren, ein Abschließbarer Schrank reicht hierfür aus. Kann ich die "Munition" in der gleichen Schublade aufbewahren? Ich will das Gesetzt gar nicht ausnutzen, oder so verbiegen, dass es für mich passt, ich möchte es nur richtig machen. Wenn ich es richtig verstanden habe zählt Luftgewehr Munition nicht als Munition die separat aufbewahrt werden muss. MfG Klaus
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