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Clayshooter

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Beiträge von Clayshooter

  1. vor 47 Minuten schrieb Fyodor: Du kannst nur als Nichtmitglied nicht an Wettkämpfen des Verbandes teilnehmen.

    Sogar das geht beim BDMP. Du schießt als Nicht-Mitglied nur außerhalb der Wertung.

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  2. Also, die Disziplin gibt es - nicht beim DSB, aber beim BdMP (Sporthandbuch, C.9.7). Vom BVA genehmigte Sportordnung, nach der kann man mit unter 3“ schießen. Das ist geklärt und nicht das Problem.

     

    Hier geht es aber um eine Waffe, die mit dem Bedürfnis „Erbe“ besessen wird. Und da fürchte ich, dass ASE schon recht hat - mehr als eine sehr sporadische Funktionsprüfung ist nicht drin, auf jeden Fall kein regelmäßiges Training und keine Wettkämpfe (also für den Besitzer, verleihen darf er schon). Total hirnrissig, keine Frage - ist aber wohl so vom Gesetzgeber gewollt.

     

    Ich kenne schon ein paar Sportschützen, die auch immer mal mit Waffen schießen, die sie auf Erben-WBK besitzen (also nur vom Hörensagen über weitschichtige Bekannte, die kein Internet haben - ihr wisst schon). Da gilt halt dann das Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Aber da sollte man schon wissen, mit wem man auf den Stand geht.

  3. vor einer Stunde schrieb kulli:

    Ich sage nein. Ich habe mit dem BDMP Referneten 1500 gesprochen bezüglich der Nutzung eines jagdlichen Revolvers für unter "3" Er sagte mir nein, es muss ein Antrag gemäß den Statuten des BDMP für unter 3 gestellt werden, mit den entsprechenden Voraussetzungen für diese Diziplin. Sonst ist keine Nutzung möglich.

     

    Im BDMP-Sporthandbuch steht kein einziges Wort davon, dass ich (egal ob Training oder Wettkampf) nur mit eigenen Waffen schießen darf, geschweige denn nur mit Waffen, die mit einer vom BDMP ausgestellten Bedürfnisbescheinigung erworben worden sind. Weder findet sich so eine Vorschrift im allgemeinen Teil, noch bei der hier einschlägigen Disziplin C.9.7.

     

    Praxisbeispiele:

     

    1. Ich habe keine eigene Waffe für Supermagnum und trotzdem schon viele Male bei Ranglistenturnieren mit der Waffe eines Kollegen mitgeschossen.

     

    2. Ich schieße mehrere BDMP-Disziplinen mit Waffen, die mit BSSB-Bescheinigung erworben worden sind. Hat nie jemand Anstoss daran genommen.

     

    Und wenn ich jetzt bei C.9.7 einen Wettbewerb mitschiessen will, dann darf ich mir dafür nicht die Waffe eines Kollegen ausleihen? Verstehe ich es richtig, dass du das sagst? Fände ich höchst seltsam.

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  4. Bis Ulm wirst du nicht fahren wollen. Sonst hätte ich dir das Müller Schießzentrum empfohlen (mszu.de). Der hat eine Riesenauswahl und du kannst alles probieren. Ob er genau die Waffen da hat, die du dir vorstellst, müsstest du halt telefonisch erfragen.

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  5. vor einer Stunde schrieb Raiden:

    erlaubnisfrei ;)

    Der Jagdschein ist nicht die Erlaubnis, sondern stellt den Jäger von der Erlaubnispflicht frei. Ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

    Nur mal für mich als Nicht-Juristen zum Verständnis: D.h., beim Waffenerwerb vom Händler bin ich dann auch von der Erlaubnispflicht freigestellt?? Denn erwerben im waffenrechtlichen Sinne tue ich ja in dem Moment, in dem ich meine Griffel auf das Eisen lege und es aus dem Laden trage.

     

    Ist für die Praxis aber eh egal. Wollte nur wissen, ob das okay ist, dass mein JS keine ID hat und das weiß ich ja jetzt. Der Händler wird dann schon wissen, wie das zu laufen hat, wenn ich ihm keine Erlaubnis-ID nennen kann, weil es keine gibt.

     

    So long,

    Clayshooter 

  6. vor 8 Minuten schrieb Raiden:

    Der Jagdschein ist schließlich keine waffenrechtliche ...

    Sorry, aber das stimmt m.E. nicht.

     

    Der Jagdschein ist sehr wohl eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb aller Langwaffen, die nach dem BJG nicht verboten sind. Was zeige ich denn bisher dem Händler, wenn ich einen Repetierer, eine Flinte oder einen HA auf Lodengrün kaufe? Den Jagdschein und sonst nichts. Zahlen, mitnehmen, anmelden - fertig.

     

    Deshalb ja meine Frage, warum die Pappe keine ID hat.

     

    Erwerbserlaubnis für Langwaffenmunitiin aller Art ist der JS übrigens auch noch.

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  7. Ich habe mir mal meine Stammdaten aus dem NWR schicken lassen und festgestellt, dass für meinen Jagdschein keine Erlaubnis-ID angegeben ist. Für alle anderen Erlaubnisse (WBKs, 27-er, EFP) steht die Angabe jeweils dabei.

     

    Bevor ich da beim Amt nachhake, wollte ich hier mal fragen, ob das bei euch auch so ist und seine Richtigkeit hat.

  8. vor 50 Minuten schrieb Direwolf:

    ... keiner gegen eine Weisung aus dem bayerischen Innenministerium angehen, wenn er in Bayern noch eine Karriere vor sich haben will. 

    Eben.

     

    Formal ist es natürlich richtig, dass Bayern nicht sein separates Waffengesetz machen kann. Aber in der Praxis wird bei einer eventuellen Kontrolle hierzulande auch kein Polizist ein Fass aufmachen, wenn am Nachtsichtvorsatz ein IR-Aufheller integriert ist. Außerdem kann man die Teile oder eine Lampe mit Halterung auch einfach abnehmen, wenn man zur Heimfahrt ins Auto steigt.

     

    Der Begriff Diskretion kommt zwar im Waffengesetz nicht vor, ist aber trotzdem hilfreich. Ich trage meine Kurzwaffe auch nicht plakativ für jeden sichtbar am Gürtel rum, wenn ich auf dem Heimweg vom Revier noch in ein Geschäft gehe - obwohl ich das darf. Jacke übergezogen und gut ist.

     

     Ich bin jetzt auch schon seit 7 Jahren Jäger und seit über 30 Jahren Sportschütze. In all den Jahren wurde ich noch nie auf Waffen kontrolliert, obwohl ich bei verschiedenen Verkehrskontrollen auf die Frage nach dem Woher und Wohin wahrheitsgemäß gesagt habe, dass ich zur Jagd oder zum Schießstand fahre. Waidmannsheil bzw. gut Schuss und gute Fahrt - das war alles.

     

    Liegt vielleicht auch daran, wie man den kontrollierenden Beamten begegnet. Mit einem freundlichen Umgangston kommt man meiner Erfahrung nach leichter durchs Leben.

     

     

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  9. Beim Training ist KW und LW zusammen bei uns auf dem Stand kein Problem. Wenn ich aber ein GK-Kombi Kranzl schieße und ein vernünftiges Ergebnis erzielen will, dann finde ich es auch nicht so prickelnd, wenn der Kollege neben mir mit der 338 LaMa und Mündungsbremse mir eine neue Frisur verpasst.

     

    Da das bei uns aber alle so sehen und gegenseitige Rücksicht für uns kein Fremdwort ist, hab es wegen so etwas auch noch nie Diskussionen. Dann wird eben nach dem KW-Wettbewerb noch eine halbe Stunde Langwaffen geschossen.

     

    Clayshooter

  10. vor einer Stunde schrieb Quwertzuiop:

    Den Jagdschein schaffen auch viele Leute, die nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind. 

    Du hast völlig recht. Schließlich habe ich ihn ja auch geschafft. 😎

     

    Spaß beiseite: Intellektuelle Höchstleistungen muss da niemand erbringen, das stimmt. Es geht vielmehr um die schiere Menge an Stoff, den du parat haben musst. Wildbiologie (Sch... Enten!!), Wald- und Landbau, Naturschutz („Wann brütet die Mönchsgrasmücke?“), Wildkrankheiten, Hunde, die einschlägigen Rechtsgebiete nicht zu vergessen (Waffenrecht ist da nur eines von vielen). Und in der Mündlichen können sie dich ALLES fragen, Mut zur Lücke funktioniert nur sehr eingeschränkt.

     

    Keine Frage, mit entsprechendem Lernaufwand (sprich Zeit und Fleiß) ist das zu packen. Nur sollte man den erforderlichen Einsatz nicht unterschätzen.

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  11. vor 3 Stunden schrieb jan701:

    Mich würde daher interessieren, was ihr davon haltet und ob das Sinn macht.

    Probiers halt, wenn du meinst.

     

    Dass der JS nicht wenig Geld kostet, weißt du ja schon. Und aus eigener Erfahrung darf ich dir sagen, dass die Prüfung alles andere als ein Spaziergang ist. Ich rede nicht von der Schriftlichen, die jeder schafft, der in der Vorbereitung genügend Zeit und Sitzfleisch investiert. Und wenn dir in der Praktischen ein Handhabungsfehler unterläuft, dann machst du diesen Prüfungsteil halt nochmal. Aber die Mündliche hat’s in sich. So gebüffelt über Monate hinweg habe ich beim letzten Mal fürs Abitur. Vor der Prüfung war ich nicht sicher, ob ich da nochmal antreten werde, wenn ich es nicht packe. Und ich war beileibe nicht der einzige, der das gesagt hat.

     

    Noch ein paar Gedanken: Ich habe (als langjähriger Sportschützen und „spätberufener“ Jäger) lernen müssen, dass die Waffen, die bei vielen Sportschützen auf der „Haben-Wollen-Liste“ ganz oben stehen, für die Jagdausübung meistens suboptimal sind, und umgekehrt. Wenn dein SB nicht ganz hirnlos nur einträgt, was du gekauft hast, merkt der sehr schnell, was los ist. Bei meinem kämst du damit nicht weit. Jeder SB kann dir so viele Steine in den Weg legen, dass dir der Spaß schnell vergeht (Bedürfnis in Zweifel ziehen, Überprüfung persönliche Eignung etc.). Natürlich kannst du dann streiten, kriegst vielleicht auch Recht, aber lustig ist das nicht.

     

    Wenn es dir so wichtig ist, jetzt sofort eigene GK-Waffen zum Sportschiessen zu haben, dann mach die MPU. Ist mit Sicherheit der schnellere und kostengünstigere Weg.

     

    Wenn du ausprobieren willst, ob die Jagd was für dich sein könnte, dann schau, dass du einen Jäger findest, der dich mitnimmt und dir zeigt, was da alles dranhängt (Revierarbeit, Hege, erlegtes Wild versorgen ...). Dann kannst du entscheiden, ob die Jagd was für dich sein könnte.

     

    Nur meine persönliche Meinung.

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  12. vor 9 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

    Somit wird klar, dass diese Bescheinigung für jede Waffe zu erbringen ist. Genau das haben die Vertreter des BMI auf meinen Hinweis, dass es doch wohl die Waffen und nicht die Waffe heißen müsste, ausdrücklich bestätigt. Verlangt werden soll der Nachweis für jede Waffe!

    Danke für diese Erläuterung! Wenn das die intendierte Lesart der Regierung ist und das so Gesetz werden sollte, dann schaut es für viele Sportschützen in der Tat düster aus. 🤮

  13. Ich habe mir jetzt die ganzen 14 Seiten und den Entwurf durchgelesen und sehe, was die Bedürfnisprüfung für den Besitz angeht, jetzt nicht so das Problem.

     

    Zitat: (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition 
    ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
     glaubhaft zu machen, dass
    1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport 
    in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und
    2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

     

    In die Praxis übersetzt: Ich habe mir vor ein paar Jahren ein Ordonannzgewehr gekauft, das ich vielleicht nur viermal im Jahr bei Vereinswettbewerben schieße. Jetzt will die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen und verlangt die o.g. Bescheinigung.

     

    Der Verein bestätigt mir, dass ich in den letzten 12 Monaten den Schießsport regelmäßig ausgeübt habe (hab ich ja auch, war fast jede Woche beim Kurzwaffenschiessen, von einer Bestätigung, dass ich mit dem Gewehr geschossen haben muss, ist nicht die Rede).

     

    Der Verein bzw. der Verband bestätigt mir außerdem, dass das Gewehr für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist (ist ja auch so, auch wenn ich es nur ein paar mal pro Jahr bei Wettbewerben schieße).

     

    Die Behörde bekommt diese Bescheinigung und fertig. Wo ist das Problem, bzw. was habe ich übersehen?

     

    P.S.: Dass das ganze Magazingedöns im Sinne der Sicherheit kompletter Unsinn ist, sehe ich genauso.

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  14. Nicht sehr überzeugend, wenn die Bedürfnisbegründung darin besteht, dass meine Frau mit einer eigenen, für sie passenden Waffe intensiv trainieren will, um die Prüfungsanforderungen zu schaffen.

     

    Mein SB, der mich schon lange kennt, weiß genau, dass ich den ganzen Tag in der Arbeit bin und nicht eben mal bei Bedarf meiner Frau ihre Waffe aus dem Schrank holen kann, wenn sie üben will. Der ist soweit ein anständiger Kerl und nicht blöd. Ich halte nichts davon, Leute hinter die Fichte zu führen, die ich immer wieder brauche.

    • Wichtig 1
  15. Kleines Praxisbeispiel zum Erlaubnisniveau und warum es sich wie hier mehrfach geschrieben immer lohnt, über solche Vorhaben im Vorfeld mit der zuständigen Behörde zu sprechen:

     

    Als meine Frau (damals keine LWB) und ich (langjähriger Sportschütze mit diversen Lang- und Kurzwaffen) vor ein paar Jahren gemeinsam den Jagdschein gemacht haben, gab es bei uns die Überlegung, dass sie sich schon vor der Prüfung eine eigene, für sie genau passende Flinte anschafft. Bedürfnisbescheinigung gab es vom Jagdkursanbieter.

     

    Beim SB vorgesprochen, der sagte: Kein Problem, aber Ihre Frau braucht einen eigenen Schrank. Zusammenlagerung in einem meiner vorhandenen Schränke (nur Repetierer und meine Flinte drin) hätte er nicht akzeptiert, weil das Bedürfnis meiner Frau vor der Prüfung eben nur für eine Flinte war und sie auf meine Repetierer Zugriff bekommen hätte.

     

    Wir haben das dann bleiben lassen, heute lagern wir natürlich zusammen.

  16. Hatte ich auch mal gefragt. Mein (immer sehr korrekter und kooperativer) SB hat das abgelehnt und gesagt, dass er dafür eine neue Bedürfnisbescheinigung sehen will.

     

    Ende vom Lied: Ich habe mir für die zu erwerbende Waffe eine Verbandsbescheinigung geholt und die Bestandswaffe, die ich abgeben wollte, behalten. Aus heutiger Sicht übrigens die weitaus bessere Lösung für mich. ?

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  17. Empfehlung von einem, der mit Presse-  und Medienarbeit in einem Unternehmen sein Geld verdient: Man muss nicht immer seine Gedanken verschriftlichen, denn auch das lässt sich in der Berichterstattung trefflich nutzen. Eine ganz knappe oder auch gar keine Äußerung ist oftmals besser.

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