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IGNORED

Waffenerwerbsschein Schweiz


Fairlane

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

speziell für die Schweizer und die, die sich mit den rechtlichen Aspekten des Waffenerwerbs in der Schweiz auskennen ein paar Fragen:

Wenn ich den Waffenerwerbsschein beantrage darf ich nur eine Waffe, die ich kaufen will, angeben, in Ausnahmefällen (bei Kauf im selben Geschäft/Händler auch mehrere). Richtig oder falsch?

Was passiert wenn ich weitere Kurz und Langwaffen erwerben will? Muss jeweils die Kaufabsicht gemeldet und genehmigt werden oder muss jeweils ein neuer Waffenerwerbsschein beantragt werden?

Ich habe es so verstanden (Polizist hat es mir so gesagt), dass nach Genehmigung des Scheins Kurz- und Langwaffen aller Art ausser Serienfeuerwaffen (nur mit Ausnahmegenehmigung) damit gekauft werden können - richtig oder falsch?

Wer könnte mir bei diesen Fragen weiterhelfen? Danke im Voraus!

Fairlane

Geschrieben

Hallo, (Landsmann?)

da habe ich mal was zusammengesucht. Das Gesetz selbst sollte im Anhang zu finden sein.

Eine schöne Zusammenfassung findest Du bei www.gunfactory.ch, ich zitiere mal daraus:

In Antwort auf:

3 Artikel können innert 6 Monaten pro Waffenerwerbschein (WES) beim gleichen Veräusserer erworben werden.

(Die Waffen müssen gleichzeitig erworben werden, Du kannst also nicht die erste im Januar, die zweite im Mai usw. kaufen....)

Das heisst aber auch nicht das Du alle 3 Waffen oder Waffenbestandteile die auf dem WES bewilligt sind kaufen musst, beim Erst-Kauf wird der WES aber durch uns abgeschlossen und als erledigt bearbeitet.

Beim Gesuch also die Menge und die Grundbegriffe:

- Faustfeuerwaffen (Kurzwaffen)

- Handfeuerwaffen (Langwaffen)

- oder Waffenbestandteile

eintragen.

Wenn Du nicht alle bewilligten Waffen oder Teile innert der Geltungsdauer kaufst, musst

Du den WES zurückgeben. Du kannst Deinen WES auch für 3 Monate verlängern lassen (Kosten: 10.-)


Hoffe geholfen zu haben. Wenn nicht, such mal auf www.waffen.ch. Es sind dort viele Postings zu diesem Thema zu finden.

In Antwort auf:

Wenn ich den Waffenerwerbsschein beantrage darf ich nur eine Waffe, die ich kaufen will, angeben, in Ausnahmefällen (bei Kauf im selben Geschäft/Händler auch mehrere). Richtig oder falsch?


siehe oben, ich denke das beantwortet Deine Frage.

In Antwort auf:

Was passiert wenn ich weitere Kurz und Langwaffen erwerben will? Muss jeweils die Kaufabsicht gemeldet und genehmigt werden oder muss jeweils ein neuer Waffenerwerbsschein beantragt werden?


Gemäss oben, man kann mehrer Waffen (max. 3) beim gleichen Veräusserer mit einem WES kaufen. Wenn dies erfolgt ist, ist der Schein 'abgeschlossen'. Will man neue Waffen kaufen, muss ein neuer Schein her. Mit dem kann man wieder... usw.

In Antwort auf:

Ich habe es so verstanden (Polizist hat es mir so gesagt), dass nach Genehmigung des Scheins Kurz- und Langwaffen aller Art ausser Serienfeuerwaffen (nur mit Ausnahmegenehmigung) damit gekauft werden können - richtig oder falsch?


Nicht ganz, man muss bei der Beantragung ja angeben wieviele Waffen bzw. Waffenteile jeder ART man haben will. Das heisst nicht, dass man Typ und Hersteller angeben muss! Ebensowenig müssen Kaliberangaben gemacht werden. Eine Angabe wie 2 Stück Faust- und 1 Handfeuerwaffe ist imho zulässig. Die tatsächlich gekauften Waffen müssen dann natürlich in dieses Schema passen.

Aber beachten: Nicht für jede Hand- (Lang-) Waffe braucht man einen WES. Es gibt mehrere Ausnahmen, die bekanntesten sind die Karabiner K11 und K31. Auch hier findest Du eine Zusammenfassung auf www.gunfactory.ch.

Seriefeuerwaffen sind nur gegen Ausnahmegenemigung zu erwerben, das ist eine ganz andere Geschichte und mit mehr Aufwand verbunden. Ab und zu kommts vor, dass eine Behörde meint, sie müsste beim Ausstellen eines normalen WES dies extra erwähnen. Das ist allerdings overkill, mit einem normalen WES bekommt man keine Seriefeuerwaffen. Aber wenn sie's unbedingt extra schreiben wollen, sollen sie eben... crazy.gif

Viel Spass beim Waffenkauf... icon14.gif

Geschrieben

Hallo Fairlane

Tux hat quasi alles gesagt. Bleibt nur noch, auf die zum Teil unterschiedlichen Kantonalen Verordnungen oder Usanzen hinzuweisen:

In Antwort auf:

Ebensowenig müssen Kaliberangaben gemacht werden.


... wird z. Bsp. unterschiedlich praktiziert, etwa in ZH quasi.gif

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