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IGNORED

Waffenimport aus den Niederlanden- Wie gehts?


Whitewater

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Du benötigst bei EU-Ländern:

Vorherige Einwilligung nach § 9 Abs. 2 der 1. WaffV für den Erwerb einer Feuerwaffe in einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland

(Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie 91 / 477 / EWG)

Entsprechende Vordrucke hält Deine Erlaubnisbehörde bereit!

Gruß

GreenHunter

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GreenHunter hat recht:

"Vorherige Einwilligung" erforderlich, in die die Waffe(n) mit Kategorie,

Waffennr. usw. sowie Deine und die Daten des niederländischen Überlassers incl. Pass-Nr. eingetragen werden. Kostet 10,23 Euro. Mit dieser beantragt der NL-Bürger die Ausfuhrgenehmigung. Dann Abholung/Versand. Zoll wird nicht erhoben innerhalb der EU.

Formular bei Deiner Behörde.

Gruß

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hallo whitewater,

der händler (in nl) muß eine kopie deiner wbk mit dem voreintrag der waffe und eine kopie deines personalausweises für den antrag auf ausfuhrgenehmigung haben. das reicht er beim "centrale dienst voor in- en uitvoer (in meinem falle für den norden war das in groningen) ein. nach ca. 14 tagen bekommt der händler die ausfuhrgenehmigung zugesandt, in der die daten der waffe und deine eigenen daten als ausfuhrberechtigter sowie die art der ausfuhr (in meinem falle transport per pkw) und der ort des transportbeginns und -endes eingetragen sind.

damit ist dann zusammen mit der eingetragenen waffe in der wbk der grenzübertritt möglich. die waffe ist dann unter vorlage der ausfuhrgenehmigung ganz normal beim ordnungsamt eintragen zu lassen. war bei mir ganz ohne probleme sofort möglich.

zoll oder sonstige abgaben fallen nicht an. die gebühr für die genehmigung hat in meinem falle der händler getragen.

gruß

Luger008

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  • 12 Jahre später...

Mich interessiert es auch, weil ich etwas interessantes in Holland gefunden habe.

Ich werde mal meine Behörde anschreiben, die beiden Damen dort sind sehr kompetent und arbeiten auch schnell.

Bei mir wäre es eine Langwaffe auf die gelbe WBK, da brauche ich dann keinen Voreintrag, oder doch ?

Auch ist es in meinem Fall von einem Händler und nicht von Privat.

Gruß Christian

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[...]

Bei mir wäre es eine Langwaffe auf die gelbe WBK, da brauche ich dann keinen Voreintrag, oder doch ?

Auch ist es in meinem Fall von einem Händler und nicht von Privat.

Gruß Christian

Du brauchst eine Erwerbsberechtigung. Das kann z.B. die gelbe WBK sein. Aufgrund Deiner Erwerbsberechtigung kann Dir Deine Behörde eine Verbringungserlaubnis für eine Verbringung nach Deutschland ausstellen. Damit gehst Du zum Niederländer. Der Niederländer kann mit Deiner Verbringungserlaubnis eine Verbringungserlaubnis zur Verbringung aus den Niederlanden nach Deutschland erhalten. Mit diesen Papieren könnte man die Waffe AUF DEM VERSANDWEGE von den Niederlanden nach Deutschland verbringen. Ob die Verbringung auch im Wege der Selbstvornahme erfolgen darf, richtet sich zuerst nach niederländischem Recht. Sodann sollte die deutsche Behörde ebenfalls "Die Verbringung erfolgt durch Selbstvornahme" auf der Erlaubnis vermerken. Unterschiede im Verfahren gibt es nur zwischen zwei Inhabern einer Waffenhandelserlaubnis, sobald eine Privatperson dabei ist, ist die einzelne Verbringungserlaubnis nötig.

Wichtig: Die Erlaubnis zum Verbringen muss vor dem Grenzübertritt der Waffe erteilt sein und im Falle der Selbstvornahme mitgeführt werden.

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Hallo Godix,

eine Verbringungserlaubnis auf dem Versandweg wäre für mich vollkommen okay.

Da ich aus Oberfranken komme, ist es ja doch sehr weit bis nach Holland. Hier wird der Versand recht sicher wesentlich günstiger sein.

Und das die Erlaubnis zum Verbringen vor dem Grenzübertritt erteilt sein muss macht Sinn, sonst bräuchte man diese ja nicht und könnte sie sich sparen.

Habe meine Behörde heute per Mail angeschrieben, entweder bekomme ich am Freitag ne Antwort, wenn nicht recht sicher am Montag.

Ich gehe stark davon aus, dass das ganze ohne Probleme ablaufen wird.

Gruß Christian

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Grenzüberschreitender Versand ist nicht billig. Evtl. kommt noch ein Beschuss dazu und nicht zu vergessen die Gebühren für den Holländer. Keine Möglichkeit die Ware vorher zu prüfen, keine Garantie oder Sachmängelhaftung bzw. schwer durchsetzbare Ansprüche. Da muss das Angebot schon sehr günstig sein.

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