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IGNORED

Altersbestimmungen im neuen WaffG.


Lupara

Empfohlene Beiträge

Hi Lupara,

im kommenden Affengesetz heisst es:

§ 14

Erwerb

und Besitz von Schusswaffen

und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen

und Munition zum Zweck des sportlichen

Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur

erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet

hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von

Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.)

für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie

der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt,

und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber

12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit

solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung

eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

Achtung, bis 25 Jahre braucht man auch noch eine MPU fuer GK!

Weiter geht es in §27, der die Schiesstaetten regelt:

(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und

Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen

darf

1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben

und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in

Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und

Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2

Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben

und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen

mit sonstigen Schusswaffen

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich

sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend

ist. ...

HTH und Gruss, Frank

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Danke für die schnelle Antwort.

Mal abgesehen von der Erwerbsseite.

Heißt das im Klartext: Mein Kind darf erst ab vollendetem 14. Lebensjahr GK oder KK schießen und ab 12 Lupi?

Ich kann es kaum fassen. Wie sieht es denn in unseren Nachbarländern (z.B. Frankreich, Benelux, Schweiz etc. aus?)

Gruß und Danke,

Lupara

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Hi Lupara,

Was Du in deinem Keller machst ist vom WaffG nicht erfasst. Natuerlich darfst Du als Erziehungsberechtigter mit Deinem Kind ueben.

Nur am Schiesstand sieht es halt anders aus. Da greift das WaffG und verhindert eine erfolgreiche Nachwuchsfoerderung im Vorfeld. pissed.gif

Es gibt aber im neuen WaffG noch ein paar Ausnahmeregelungen, die in Einzelfaellen dann frueheres Training im Verein ermoeglichen. Ich muss aber gestehen, dass ich die nicht wirklich verstanden habe und daher lieber nichts dazu sage.

Als Zitat kann ich sie Dir liefern:

§ 3, Abs.3:

"Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche

im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen

zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche

Interessen nicht entgegenstehen.

"

Was das in der Praxis heisst, wird man noch sehen, wenn der Schrott in Kraft tritt.

Gruss, Frank, dem sein Dad das Schiesen mit dem LG schon im Vorschulalter gezeigt hat.

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Hallo Promillo,

dann darf man ja auf die Durchführungsverordnungen gespannt sein.

Klar ist doch, daß das ein Nachkenschlag gegen die Jugendförderung im Schießsport ist.

Auch ich habe meine ersten Schießübungen auf dem elterlichen Grundstück in frühen Jahren gemacht. Leider habe ich das "Diana" LG nicht mehr.

Gruss, Lupara

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Hi Lupara,

Da hatte ich vor ein paar Wochen mehr Glueck. Meine Mom hat das Gewehr wieder entdeckt und ich habs natuerlich sofort in Sicherheit gebracht. Ein Diana 25. Es duerfte mit das schwaechste sein, was ich an Druckluftwaffen habe und muss wohl demnaechst zum Buechsenmacher wegen einer neuen Feder. Aber irgendwie war ich richtig happy, als sie mir das Teil gab. Da haengen doch noch einige Erinnerungen dran.

Gruss, Frank

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