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IGNORED

Waffen Voreintrag....?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ist bis zum 1.04.2003 für den Voreintrag noch die Befürwortung des Vereinsvorsitzenden gültig oder läuft das jetzt schon über den Verband?

Gruß

Paras

Geschrieben

Bis einschließlich dem 31.März 2003 gilt das alte WaffG, somit bleibt alles bis dahin beim alten.

Erst ab dem 01.April 2003 gilt das neue WaffG.

Geschrieben

und wie ist es mit der Gültigkeit eines nach alte, Recht eingetragenen Bedürfnises nach Inkrafttreten des Neuen Rechts am 1.4.o3 ? Ich denke mal, der Voreintrag gilt ab Eintragsdatum weiterhin 12 Monate - oder ist da etwas anderes bekannt ?

Mouche

Archiviert

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