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E.L.F. - Pressemitteilung


SC

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Quelle: E.L.F.

Quelle: Rugerclub - Gun-Board-Forum

http://www.europaeische-legalwaffen-foederation.de/

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Europäische Legalwaffen-Föderation

Friedrich Ebertstr. 36

34117 Kassel

-- Pressemitteilung --

Kassel, 9.1.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit dürfen wir Sie über die offizielle Gründung des Vereins "Europäische Legalwaffen-Föderation", kurz E.L.F., informieren. Die Gründung erfolgte im November 2002 anläßlich der Waffen-Börse in Kassel durch ein Gremium von zehn Personen aus Kreisen von Schützen, Sammlern und Fachhändlern, im einzelnen handelte es sich dabei um:

[*]Peter Böl (Rechtsanwalt aus Kassel)

[*]Manuel Cué (Bundeswehrsoldat aus Kassel)

[*]Peter Dyson (Büchsen-macher aus Yorkshire in England)

[*]Wilfried Marzi (Geschäftsmann aus Troisdorf)

[*]Frank Schaffer (Diplom-Informatiker aus Brombachtal)

[*]Oliver Seliger (Kaufmann aus Dormagen)

[*]Rigo Woll (Groß- handelskaufmann aus Karlsruhe)

[*]Markus Präg (Geschäftsmann aus Lörrach)

[*]Dr. David Th. Schiller und Matthias S. Recktenwald (beide Redakteure der Fachzeitschrift VISIER)

Nachdem David Schiller und Peter Böl den Zweck der Versammlung erläutert hatten, die Versammlung die Vereins-satzung beraten und festgestellt hatte, wählte man auch gleich den Vorstand: Das Amt des Vorsitzenden übernahm Oliver Seliger, das des Schatzmeisters Peter Böl und das des Schriftführers Matthias Recktenwald. Der neue Vorstand leitete noch am gleichen Tag die Eintragung in das Vereinsregister in die Wege; die Gemeinnützigkeit ist angestrebt. Inzwischen ist die Satzung des Vereins im Internet unter www.visier.de sowie www.waffen-online.de abrufbar, auch wurde ein Konto eingerichtet:

Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60 , Konto-Nr. 7522 62-602 .

Die ersten Schritte für einen Internet-Auftritt sind bereits eingeleitet - ab sofort gibt es mehr zu E.L.F. unter:

www.europaeische-legalwaffen-foederation.de und natürlich in den Foren von Waffen-Online und VISIER.

Was nun hat sich E.L.F. als Aufgabe gestellt? Dazu ein Auszug aus Paragraph zwei, das Kernstück der aus insgesamt acht Paragraphen bestehenden Satzung: "Der Verein verfolgt den Zweck, den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland, den Bürgern der Europäischen Union und den Bürgern der Schweiz den legalen Schießsport und Waffenbesitz näherzubringen und die Ausübung des legalen Schießsports und Waffenbesitzes für diese zu fördern. Dies wird durch Öffentlichkeitsarbeit über und für den legalen Schießsport und Waffenbesitz sowie die finanzielle, fachliche, sachliche und personelle Unterstützung von juristischen und natürlichen Personen bei der Durchsetzung legitimer Rechte im Zusammenhang mit der Förderung und Ausübung des legalen Schießsports und Waffenbesitzes in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und der Schweiz erreicht. Der Verein kann auch sonstige, zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinende Maßnahmen durchführen."

Angesichts des neuen, zum 1. April 2003 in Kraft tretenden Waffengesetzes und der noch ausstehenden Verwaltungsvorschriften und Durchführungsverordnungen sieht E.L.F. eine ihrer Aufgaben auch darin, vor Gericht gegen behördliche Auswüchse vorzugehen. Doch das kann der Verein nur, wenn er über Geld verfügt. Das heißt, er finanziert sich über Spenden. Aber: E.L.F. ist keine Mitglieder-Sammeltruppe, sondern ein kleines Aktionsbündnis, das einen Hauptzweck im Aufbau einer "Kriegskasse" sieht. Es versteht sich, bildlich gesprochen, als eine Art Schnellboot, das anders als die großen Verbände und Organisationen in der juristischen See rascher reagieren und blitzschnell agieren kann.

Was passiert mit dem gespendeten Geld? Es dient ausschließlich dazu, die in der Satzung genannten Ziele, nämlich den legalen Schießsport und den damit verbundenen legalen Waffenbesitz, zu fördern. Dies geschieht einerseits durch Öffentlichkeitsarbeit, andererseits aber auch durch die Unterstützung von Sportschützen und Schützenvereinen, sollten diese sich gezwungen sehen, gegen eventuelle Unklarheiten und bürokratische Auswüchse aufgrund der neuen Gesetzgebung und der damit einhergehenden Verwaltungsvorschriften vor Gericht zu gehen. Eine weitere Aufgabe sieht E.L.F. darin, all jene Sportschützen/Schützenvereine zu unterstützen, wenn diese durch unrichtige Darstellungen in Medien oder Politik verunglimpft werden. Dies kann durch Hilfeleistungen im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung erfolgen, aber auch durch beratende, vermittelnde und aufklärende Tätigkeit geschehen und durch jede andere legale Art und Weise, die dem Vereinszweck entspricht.

E.L.F. will damit nicht mit rechtsberatenden Berufen konkurrieren oder gar an die Stelle der für Schützen unabdingbaren Rechtsschutzversicherungen treten. Statt dessen will E.L.F. aber in all jenen Fällen bereitstehen, in denen die vorgenannten Berufe und Organisationen bei ihrer Hilfeleistung an Grenzen stoßen. Ein Beispiel: Dies gilt etwa für Fälle, in denen die Rechtschutzversicherung wegen noch nicht abgelaufener Wartezeit nicht eintreten kann, aber der betroffene Versicherungsnehmer eine sofortige Unterstützung benötigt.

Aus alldem folgt ein weiteres Ziel: E.L.F. will zentrale Anlaufstelle von und für Schützen, aber auch für Beamte, Sachverständige und Rechtsanwälte werden, die sich mit neuen oder ungewöhnlichen waffenrechtlichen Problemen konfrontiert sehen. Dazu ist der Aufbau einer juristischen Fallsammlung ebenso angestrebt wie die Schaffung eines Netzwerkes von Fachleuten, die sachlich-fachliche und informative Hilfe leisten können - sinngemäß soll das nach dem Motto funktionieren: "Wenn ich weiß, wen ich fragen kann, ist schon die Hälfte des Weges zurückgelegt." Das heißt auch, dass sich Betroffene etwa bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt in ihrer Nähe oder bei der Einschätzung ihres Falles an E.L.F. wenden können.

Ergänzend dazu ein Auszug aus der Satzung - laut Paragraph drei verfolgt E.L.F. "ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' §§ 51ff Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig (...) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben (...) oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (...)". Das heißt, dass der Verein nicht auf Gewinn erpicht ist und dass seine finanziellen Mittel nur gemäß der Satzung verwendet werden dürfen. Und sollte sich E.L.F. auflösen, dann fällt sein Vermögen "zu je gleichen Teilen an die nachfolgend genannten Schießsportverbände: Deutscher Schützenbund (DSB) und Bund Deutscher Sportschützen (BDS)" - dies regelt Paragraph acht der Satzung.

Da es bereits Vermutungen in diese Richtung gegeben hat: Ausdrücklich versteht sich E.L.F. nicht als Konkurrenzunternehmen zum Forum Waffenrecht. Dafür spricht allein schon der Umstand, dass fast alle Gründungsmitglieder von E.L.F. dem FWR angehören, zum Teil sogar als Life Members.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Seliger

Vorsitzender E.L.F.

Peter Böl

Schatzmeister E.L.F.

Matthias S. Recktenwald

Schriftführer E.L.F.

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