Saxon Posted January 7, 2003 Share Posted January 7, 2003 Hallo Freunde, habe jetzt ein Luftgewehr aus DDR-Produktion (Suhl, ca. 1980) geerbt. Hat ordnungsgemäßes DDR-Beschußzeichen und ist noch voll funktionsfähig. Muß die Waffe - da sie ja nun nicht das BRD-Beschußzeichen trägt - nach neuem WaffG evtl. irgendwo angemeldet werden? Ich fände es zwar Blödsinn, aber das neue WaffG strotzt ja vor Ungereimtheiten. Würde mich über (möglichst mit Gesetzesstelle belegte) Antwort freuen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 7, 2003 Share Posted January 7, 2003 Hi Saxon, Nein, es ist keine Anmeldung und auch keine WBK erforderlich. Fuer diese Waffen gibt es eine Ausnahmeverordnung zum WaffG, sowohl im aktuell gueltigen, als auch dem, was am 1.4.2003 in Kraft tritt. Details dazu, incl §§ findest Du unter http://www.germanft.com/RECHT.html Nachtrag: Im neuen WaffFG heisst es dazu: "Druckluft, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen; 1.2 Druckluft, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; " Nachzulesen in der Anlage 2 zum WaffG im Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Punkt 1, Unterpunkt 1.1 und 1.2 Viel Spass mit Deinem Erbstueck! Gruss, Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
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