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Forumsteilnehmer vor Gericht


Gast

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Geschrieben

Hallo Dirty Harry,

zur Klarstellung: Ein Geständnis darf nur dann als (Urkunden-)Beweis verwertet werden, wenn es vor einem Richter abgelegt wurde (in der Praxis die totale Ausnahme). Sonst (=vor Polizei, Staatsanwalt, Drittem): kein Beweismittel.

Ich sprach bewusst vom Strafantrag; bei der Anzeige hast Du völlig recht.

Beste Grüße, Glöckchen smile.gif

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