lmoeller Posted November 26, 2002 Share Posted November 26, 2002 Hallo Freunde, wahrscheinlich ist die Sache schon mal irgendwo besprochen worden und ich finde sie nur nicht. Was für Formalien sind zu beachten wenn ich Waffen ins Ausland schicken (zur Prüfung in die Schweiz) oder von dort bekommen möchte (aus Schweden zu kaufen). fragt LutzM Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted November 27, 2002 Share Posted November 27, 2002 Geh mal auf meine HP unter AUSFUHR und hier für alle eiligen: http://www.rugerclub.de/linkseite-waffenausfuhr.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
GreenHunter Posted November 27, 2002 Share Posted November 27, 2002 Wende Dich doch direkt an Deine Erlaubnisbehörde! Habe ich auch so gemacht (sogar via email) und sehr schnell alle nötigen Infos und sogar Vordrucke als Word-Datei bekommen. Gruß GreenHunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
lmoeller Posted November 27, 2002 Author Share Posted November 27, 2002 @Greenhunter, in deiner Behörde scheint man mit dem Rechner umgehen zu können. Meine ist eher vom ,,Aktendeckeltyp". Sei daher bitte so nett, mir die Vordrucke, oder was sont wichtig wäre, mal als Mailanhang an l.moeller@snafu zu schicken. @Rugerclub, dein Schwedenlink behandelt nur Jagdreisen, nicht Erwerb. Dein Schweizlink ist nicht zielführend. @beide Danke. Gruß LutzM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas Schilling Posted November 28, 2002 Share Posted November 28, 2002 Hallo Lutz, da ich speziell mit der Schweiz beruflich ständig mit Ein- und Ausfuhr von Waffen zu tun habe folgende Hinweise für Dich: Beachte bitte das der Empfänger der Rücksendung aus der Schweiz in der BRD in gewissen Fällen der in der Schweiz durchgeführten Lohnveredelung dann in der BRD den Ust-Betrag des Neuwertes versteuern muß! Der Ausführer in der Schweiz muß für den Versand aus der Schweiz beim Bundesausfuhramt in Bern eine Ausfuhrbewilligung gegen eine nicht unerhebliche Gebühr beantragen. Der Versand an sich kann aber auf dem normalen Postweg erfolgen und im Zweifelsfalle sprich mit dem Frachtführer und dem zuständigen Zollamt für die Wiedereinfuhr. Gruß & DVC TomS Link to comment Share on other sites More sharing options...
lmoeller Posted November 28, 2002 Author Share Posted November 28, 2002 Thomas, danke für die Hinweise, besonders mit der Steuer. Wie würde das zu machen sein, wenn ich einem Schweizer z.B. einen Möllerböller zur Prüfung überlassen und später unveredelt wieder im ursprünglichen Zustand zurückhaben möchte? Gruß LutzM Link to comment Share on other sites More sharing options...
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