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IGNORED

Waffen: Ein- und Ausfuhr


lmoeller

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freunde,

wahrscheinlich ist die Sache schon mal irgendwo besprochen worden und ich finde sie nur nicht.

Was für Formalien sind zu beachten wenn ich Waffen ins Ausland schicken (zur Prüfung in die Schweiz) oder von dort bekommen möchte (aus Schweden zu kaufen).

fragt LutzM

Geschrieben

@Greenhunter,

in deiner Behörde scheint man mit dem Rechner umgehen zu können. Meine ist eher vom ,,Aktendeckeltyp". Sei daher bitte so nett, mir die Vordrucke, oder was sont wichtig wäre, mal als Mailanhang an l.moeller@snafu zu schicken.

@Rugerclub,

dein Schwedenlink behandelt nur Jagdreisen, nicht Erwerb. Dein Schweizlink ist nicht zielführend.

@beide

Danke.

Gruß LutzM

Geschrieben

Hallo Lutz,

da ich speziell mit der Schweiz beruflich ständig mit Ein- und Ausfuhr von Waffen zu tun habe folgende Hinweise für

Dich:

Beachte bitte das der Empfänger der Rücksendung aus der Schweiz in der BRD in gewissen Fällen der in der Schweiz durchgeführten Lohnveredelung dann in der BRD den Ust-Betrag des Neuwertes versteuern muß!

Der Ausführer in der Schweiz muß für den Versand aus der

Schweiz beim Bundesausfuhramt in Bern eine Ausfuhrbewilligung gegen eine nicht unerhebliche Gebühr beantragen.

Der Versand an sich kann aber auf dem normalen Postweg

erfolgen und im Zweifelsfalle sprich mit dem Frachtführer

und dem zuständigen Zollamt für die Wiedereinfuhr.

Gruß & DVC

TomS

Geschrieben

Thomas,

danke für die Hinweise, besonders mit der Steuer. Wie würde das zu machen sein, wenn ich einem Schweizer z.B. einen Möllerböller zur Prüfung überlassen und später unveredelt wieder im ursprünglichen Zustand zurückhaben möchte?

Gruß LutzM

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