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Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe von meinem zuständigen Landratsamt einen Brief erhalten den ich euch mal eingescannt habe, natürlich ohne Personendaten.

Zur Vorgeschichte :

Ich bin im Besitz von zwei Kurzwaffen. ( Pistole u. Revolver ) mit denen ich regelmäßig am Training und an Wettkämpfen teilnehme.

Nun habe ich schon in zwei aufeinander folgenden Jahren an Ordonanz u. Dienstpistolen Wettkämpfen eines regionalen Vereins mit der Waffe eines Schützenkollegen welche er mir natürlich auf dem Schießstand überlassen hat, teilgenommen.

Daraufhin habe ich vor einigen Wochen einen Antrag auf Genehmigung einer Ordonanz Pistole mit der Ergebnissliste und der Befürwortung meines Vereins beim zuständigen Landratsamt eingereicht, worauf ich den Schrieb den Ihr in der Anlage findet erhalten habe.

Als ich diesen Schrieb einigen meiner Schützenkameraden gezeigt habe stellte sich heraus daß alle die eine Waffe in den letzten paar Wochen beantragt hatten einen im Wortlaut gleichen Schrieb erhalten haben.

Leider gibt es in meinem Verband keine Disziplin in der mit Dienstpistolen geschossen wird. Jedoch hatten einige meiner Schützenkollegen die Waffe bis vor ca. einem halben Jahr noch problemlos auf die selbe Art genehmigt bekommen.

Leider habe ich keine Möglichkeit den vom Sachbearbeiter angesprochenen Paragraphen nachzulesen.

Es wäre nett wenn sich einer der hier vorhandenen Juristen das mal zu Gemüte führen könnte.

Was würdet Ihr für eine Vorgehensweise raten ?

Ich hoffe Ihr erkennt auch die versteckte Drohung die hinter diesem Schreiben steckt.....

So long......

Geschrieben

lass mich raten: wieder mal nrw?

falls ja, fällt es mir zunehmend schwerer nicht gleich von den unfähigen behörden da oben auf die bevölkerung zu schließen...

das angesprochene urteil ist mir nicht bekannt, nur vom bundesverwaltungsamt stammt es mit sicherheit nicht, dann wenn schon die ämter urteile erlassen würde, können auch gleich die gerichte gesetze machen und ich bin für die heiligsprechung zuständig...

der zitiere § 32 abs. 2 waffg-alt behandelt die fälle des bedürfnisfreien waffenerwerbes: 7,5 joule waffen, jäger- und sportschützenlangwaffen, sowie die ersten beiden kurzwaffen von sportschützen.

die schlussfolgerungen, die deine behörde aus dieser vorschrift ziehen will, sind mir unbekannt und sie sind m.e. auch ziemlich abwegig: wie ich vor kurzen schon mal hier im forum schrieb kennt das bisherige waffengesetz nicht mal den erlaubnisverlust bei späterem bedürfniswegfall und schon gar kein erlöschendes bedürfnis durch wegen neuanschaffung "überflüssig" gewordener waffen.

dass training keine hinreichende sportliche betätigung ist und schon wettkämpfe geschossen werden müssten ist ebenfalls eine sehr tapfere auslegung des gesetzes: steht doch in § 32 abs. 1 nr. 2 waffg-alt (anzuwenden ab der 3. kurzwaffe), dass sowohl der regelrechte schießsport als auch die wettkampfteilnahme ein bedürfnis begründen; alternativ, nicht kummulativ.

§ 32 abs. 2 nr.3 spricht im übrigen ohnehin nur vom vereinsmäßigen übungsschießen; der wettkampf kommt da gar nicht vor.

mein ratschlag kann folglich nur sein, dich vernünftig anwaltlich vertreten zu lassen und dieses spielchen nicht mitzumachen.

Geschrieben

Hallo Ulrich,

nein, Deine Vermutung ist falsch. nix NRW sondern BW.

Habe zwischenzeitlich den §32 gefunden und kann eigentlich auch keine große Gemeinsamkeit mit dem Schreiben des LRA's finden.

Zitiert der Sachbearbeiter vielleicht schon das neue Waffengesetz ?

Ich glaub ich werd doch mal bei der ÖRAG anrufen.

Was mich viel mehr stört an dem Schreiben ist die Drohung:

"Wenn Du eine neue Waffe beantragen willst, dann werden wir doch mal nachprüfen ob Du die alten überhaupt noch brauchst"

So long....

Geschrieben

Hallo Ulrich,

habe gerade mal ein nettes Schreiben an den Herrn aufgesetzt.

Mal sehen ob er sich davon beeindrucken lässt.

Trotzdem werde ich am Montag mal bei der ÖRAG anrufen.

Es ist mir etwas unverständlich was dieses Schreiben auf einmal soll, da der Sachbearbeiter normalerweise ein recht zugänglicher Mensch ist.

Für mich bedeutet das nur daß man es uns Schützen in Zukunft recht schwierig machen wird.

Wer das noch nicht kapiert hat und immernoch die Vogelstrauß Taktik für besser hält dem wird es vermutlich in naher Zukunft nicht anders ergehen.

So long....

Geschrieben

das ist jetzt geschmacksache, aber wenn der sachbearbeiter sonst nicht so ist, würde ich erst mal zum plaudern vorbeikommen und ein paar argumente fallen lassen, bzw. spontan aufkommende fragen;) stellen. ein schreiben hat schon wieder eine art dienstlichen charakter; aber das sind wie gesagt geschmacksfragen.

Geschrieben

Die Marschrichtung scheint mir erkennbar:

1 x KK und 1 x GK wird man wohl noch zugestanden bekommen, ohne allzugroße Bürokratie - und dann wird es mächtig eng gemacht(!) - auch ohne wörtliche Gesetzesgrundlage.Und selbst wenn man die Sache dann im Einzelfall durchsteht-mit dem Ermächtigungsgesetz wird dann wohl nach jeder Entscheidung eine damit entdeckte "Lücke" geschlossen!

Sind keine dollen Aussichten icon13.gif

Mouche

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