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Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen erlaubt


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Quelle: DWJ Autor: HWF

Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen erlaubt (ab dem 01. April 2003)

Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen fallen ab 1. 4. 2003 im Zuge der Waffenrechtsnovelle nicht mehr unter die verbotenen Gegenstände. Damit steht Jägern und Sportschützen nun endlich wieder Munition zur Verfügung, die für jagdliche und sportliche Verwendung besser geeignet ist als die bisher allein gestatteten Patronen mit Voll- oder Teilmantelgeschossen.

Das Bayerische Ministerium des Inneren hat diesen Sachverhalt auf Anfrage bestätigt (AZ ID5-2131.46-34) .

Bereits seit langen wird die Forderung nach Freigabe der Hohlspitzgeschosse erhoben. In den meisten europäischen Nachbarländern ist derartige Munition seit langem erlaubt und wird dort mit Erfolg eingesetzt. Dieser Passus ist damit einer der wenigen positiven Aspekte des neuen Waffengesetzes.

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