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IGNORED

Der "kleine" Waffenschein


Nada7

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also habe mich hier etwas umgesehen bin aber nicht wirklich fündig geworden, vielleicht habe ich aber auch Tomaten auf den Augen.

Wenn ich richtig informiert bin, bedarf es einem kleinen Waffenschein um Gaspistolen weiterhin führen zu dürfen - geladener Weise. Aber was heißt kleiner Waffenschein? Was muss ich dafür tun? Wieviel darf (muss) man blechen?

Hoffe unter soviel visierten Leuten gibt es ein paar die Licht ins dunkle bringen können.

Geschrieben

Da werden wohl erst die in Arbeit befindlichen Verordnungen zum WaffG etwas Licht ins Dunkel bringen - wobei ich glaube, dass wohl zuerst die 4. Verordnung (Gebühren) herauskommt.

Geschrieben

Willkommen hier im Forum Nada7,

erstmal sehen was da kommt. Einige Länder haben schon verkünden lassen, dass sie sich ausser Stande fühlen mit der bisherigen Personalstärke dieses auch umsetzten zu können...so von wg. schlanker Staat und so crazy.gif

Ich glaub vor der Wahl wurde von sowas wie "sparen" erzählt. Gerade werden wieder alle Schrauben gedreht, damit wir nochmehr bezahlen. Auch diese Umsetzung wird teuer...

PS: Tolles Rating!!!

Geschrieben

In Antwort auf:

PS.:Tolles Rating!


.....gell, und das schon nach dem ersten Beitrag als Neumitglied crying.gifcrying.gifcrying.gifcrying.gif

Geschrieben

Buuuuhuuhuuu-

ich bin doch gar nicht toll - und soooo viele Sterne sind doch nur auf spanischen Brandyflaschen was wert.

Ich geh jetzt gleich eine holen-auf den Schreck chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

hi gemeinde_ wie ist das mit einem kleinen waffenschein? darf ich ohne so ne pappe keinen gasrevolver mit mir rumtragen? und wie bekommt man den schein. muss man da auch unbescholten sein? die waffenkarte für grosskaliber wird mir schon verweigert und jetzt das auch noch. also die politiker die so was erfinden sind meines sehrachtens einwenig neben der klappe.

gruss Holger

pissed.gif

Geschrieben

soweit ich das Gesetz verstanden habe, benötigt man dafür ein Führungszeugnis der Polizei, somit mußt Du unbescholten sein.

Aus Deinen Worten entnehme ich, daß Du die GK-Waffe mit Dir rumtragen wolltest

In Antwort auf:

darf ich ohne so ne pappe keinen gasrevolver mit mir rumtragen? und wie bekommt man den schein. muss man da auch unbescholten sein? die waffenkarte für grosskaliber wird mir schon verweigert und jetzt das auch noch.


oder hab ich das falsch verstanden ?

Naja, die GK-Waffe hättest Du mit einer WBK eh nicht mit Dir rumtragen dürfen, dafür bräuchte man einen Waffenschein und den bekommt man so gut wie garnicht !

Was den kleinen Waffenschein betrifft, ja die Waffe brauchst Du um den Revolver / Pistole mit Dir rumzutragen und soviel ich verstanden hab, sogar um das Ding zu erwerben.

Du darfst die Waffe aber nicht auf öffentliche Vernstaltungen mit Dir rumschleppen :

§42/1 Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des §1 Abs.2 führen.

Wenn ich jetzt noch den Paragraphen für den Erwerb und das Führen der Schreckschußwaffe finden würde, könnte ich Dir den genauen Gesetzestext auch nennen, allerdings ist das Gesetz so unübersichtlich geschrieben wink.gif

Vieleicht kann da wer anders helfen !

Geschrieben

@Berettaman:

Erwerb und Besitz dieser freien Waffen bleibt für über 18 jährige frei.

Dieser sgn. kl. Waffenschein ist nur für das Führen dieser Waffen notwendig - aber auch da dürfte die offenbar nicht ganz makellose Vergangenheit des Fragestellers (war da nicht was mit "unter zwei Jahren" im Gespräch tongue.gif?)einen Einfluß auf Bewilligung oder auch nicht, haben.

Gruß Mouche

Geschrieben

wenn der Erwerb frei ab 18 Jahren ist,

wird dem " Waffenscheininhaber " denn ein Waffenschein zum

Führen von einer Gaspistole , eingetragen mit Seriennummer

( meine hat keine ) oder generell ein Schein zum führen

solcher Waffen und man kann die Waffe austauschen ?

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