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Freie Waffen ...


Gast

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Hi an Alle :-)

was darf man und was nicht, irgendwie ist sich niemand einig. Ich habe mir überlegt, wieso darf man bei eBay keine freien Waffen verkaufen ??? Kann eBay für eventuellen Mißbrauch haftbar gemacht werden, wenn zum Beispiel ein Luftgewehr an einen Minderjähringen verkauft wurde und der Verkäufer dies nicht überprüft hat ? Jemand hat mir mal gesagt, es gäbe einen Unterschied, ob man eine solche Plattform gewerblich oder privat betreibt. In vielen Foren, wie auch hier, wird ja gehandelt und da das Ganze kostenfrei ist und privat betrieben wird, könnte der Betreiber nicht haftbar gemacht werden, anders wäre es bei eBay, da die das Ganze gegen Gebühren vermitteln. Interessanterweise darf man bei eBay Sportbögen anbieten! Erhält man die nicht normal auch erst ab 18 ? Meiner Meinung nach, dürfte eBay es rechtlich doch jeder Zeit zulassen, dass freie Waffen gehandelt werden, da die Prüfungspflicht doch wohl beim Verkäufer liegt, oder ?

Gruß

FlushBlow

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Hi FlushBlow,

Ebay will sich einfach Aerger ersparen. Daher hat es seine AGBs entsprechend ausgelegt und blockt alles ab, was nach Waffe riecht. Schon spart man sich den ganzen Auslegungskram, der schon in Deiner Frage durchklang und ist auf der garantiert sicheren Seite. Es ist daher einfach eine Frage des Wollens von Ebay, die sich damit das Leben einfacher machen. Wer nichts macht, macht nichts verkehrt.

Boegen sind vom geltenden UND kommenden WaffG nicht erfasst, sondern sind voellig frei erwerbbare Sportgeraete, genau wie Rollerblades, Baesballschlaeger und andere Sachen, mit denen man sich selber oder anderen den Hals brechen kann. ;-)

Ergo kanns da auch keine Auslegungsprobleme geben.

Gruss, Frank

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Die Antwort dürfte absolut richtig sein - EBay w i l l nicht! Rechtlich kann wohl bei nichts dagegen sprechen ,sonst müßten ja z.B. Zeitungsannonchen auch umzulässig sein. Der Verkäufer hat die Prüfungspflicht!

Gruß Mouche

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