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IGNORED

WBK beantragen, mit Tresor klasse A-B


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Geschrieben

WaffVwV (kein Gesetz, soll aber einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen):

 

36.2.14

Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt.

Geschrieben

Wenn die gemeinsame Mitbenutzung des alten A/B/C../D... Schrankes bei der Vater - Sohn Konstellation zum Problem gemacht wird: Mal darüber nachgedacht, ob nicht der Sohn schon bisher wechselnde Leihwaffen (auf Erwachsenen JJS) im gemeinsamen Schrank hatte? Hat man vielleicht nicht sofort dran gedacht, passiert anderen Menschen täglich. Und wer Gürtel plus Hosenträger braucht oder möchte (einzelne untere Verwaltungsbehörden haben es weit gebracht im Umgang mit ihren Bürgern, die den ganzen Verein alimentieren !) kann ja einen Voreintrag beantragen: Erwerb Jagdwaffe w von Vater v bei gemeinsamer Lagerung in Tresor (alt) t(a). So lange keine Auslandsreise ansteht hat es doch keine Eile.

 

Oder als Schenkungsvertrag, geplanter Erwerb vom Vater auf JJS und dazu pinseln daß die Überlassung zeitgleich mit dem Ein-/Austrag in die WBKs stattfinden wird? Ich sehe daran nichts verbotenes.

 

Und mit Aussagen, speziell auf Fragen, zur Häufigkeit der Leihe auf Leihschein dieser einen Waffe wäre ich auch sehr zurückhaltend:gutidee:

 

Daß ein neuer Tresor (mal sehen wann die nächste Verbesserung kommt) vermutlich billiger kommt als die Gage oberhalb BRAGO für einen guten Waffenrechtler bedarf auch keines Kommentars. :kotz: Aber erst mal beantragen kostet nichts.

Geschrieben

Ich würde die Behörde schriftlich anfragen. Sie muss ja Auskunft geben. Hat der SB keine Ahnung, wird er sich kundig machen.

Letztendlich braucht man ja ein Schriftstück, wo man sich im späteren Streitfall berufen kann.

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