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IGNORED

Wechselsystem 300 Whisper/Blackout für Ar15 in 223?


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Geschrieben (bearbeitet)

Kann jemand, EWB vorausgesetzt, einen Upper in 300 Blackout kaufen und als Wechselsystem für seine Ar15 in 223 eintragen lassen? Ich frage weil ein Kollege gestern mit der Behauptung eines solchen Eintrages ankam. Der Mann ist Jäger.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Mal vorausgesetzt das das WS auf den 223 lower passt ( was ich nicht weiß ) wüßte ich nicht was

dagegen spricht als JÄGER ein WS in 300 Blackout zu kaufen........

Das mit Kalibergleich oder kleiner trifft nur auf Sportschützen zu, das gilt nicht für Jäger.....

Als Jäger würde ich mir aber kein WS sondern ne ganze Waffe kaufen.

Frank

Bearbeitet von Gast
  • 2 Jahre später...
Geschrieben
Am 29.4.2019 um 08:11 schrieb Gast:

 

Das mit Kalibergleich oder kleiner trifft nur auf Sportschützen zu, das gilt nicht für Jäger.....

Als Jäger würde ich mir aber kein WS sondern ne ganze Waffe kaufen.

Stimmt nicht!
Kalibergleich oder kleiner trifft auch auf Jäger zu!

Wenn ich als Jäger eine 9mm Pistole habe, kann ich ohne neuen (und wieder verschwendeten) Voreintrag , keine z.B. 45 ACP Wechselsystem dazu holen. Ist dann = wie zwei Kurzwaffen vom Bedürfnis weg.

Jetzt kommen wir zu den ARs und dem Irrtum dem du unterliegst.
Langwaffen sind für Jäger theoretisch unbegrenzt frei zu erwerben (kein Voreintrag, kein Wegfall eines gewissen Kontingents an Bedürfnissensen), auch Kategorie B (Halbautomaten), ein AR Upper eines größeren Kalibers war dann einfach immer = wie eine neue Langwaffe, ENDE.
Daher für Jäger kein Problem.
Geht auch als Sportschütze, nur dann eben mit Voreintrag für das größere Kaliber und natürlich wieder ein wertvoller Voreintrag verschwendet, da auch hier = gilt als neue Langwaffe Kategorie B.

Jetzt kommt das Problem!
NEUES WAFFENGESETZ!!! AR Upper sind nicht mehr die führenden Waffenteile, sondern das Teil welches die Abzugseinrichtung aufnehmen kann! Das wären dann, anlog zu den Kurzwaffen, der Lower eines ARs!
Jetzt hat der Jäger ein Komplettwaffe, deren Lower das führende Waffenteil ist, mit dem Kalibereintrag 223 Rem. Eigentlich dumm, da Lower kein bestimmtes Kaliber haben, aber egal, Kurzwaffengriffstücke ja auch nicht.
Nehmt es einfach als "gewollt" gegeben.

Ich hoffe man kann mir so weit folgen.

Jetzt haben Jäger wieder fast das gleiche Problem wie mit der Kurzwaffe.
Auch wenn kein Voreintrag notwendig ist, ein Wechsel-Upper in dem größeren Kaliber 300BLK ist jetzt nicht mehr =  wie eine neue Langwaffe!
Sondern nur noch ein Waffenteil, welches einem führenden Waffenteil zugeordnet werden MUSS, dieses wäre der Lower der Komplettwaffe mit dem Kaliber 223Rem, da 223Rem kleiner ist, kann der Wechsel-Upper in 300BLK nicht mehr darauf erworben werden.
Heißt, es muss als Komplettwaffe mit dazugehörigem führendem Lower erworben werden. 

Und das ist definitiv so, leider haben viele Sachbearbeiter keine Ahnung vom Waffenrecht und tragen wild alles ein, heißt nicht, dass das auch alles rechtens so ist.

  • 8 Monate später...
Geschrieben

Hallo Zusammen,
zu dieser Thematik habe ich, für den Sportschützenbereich, eine Frage:
Wenn man für die AR15 oder auch für eine Kurzwaffe 9mm ein Wechselsystem auf KK anschafft, dürften dann auch unter 18jährige mit der "KK-Variante" schießen?
Vielen Dank.

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