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IGNORED

Geschoss schenken


d__r

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Geschrieben

Wenn ich von der Ausgangsfrage ausgehe ist es besser das er eine 500er Packung Diabolos kauft und gut ist es.

Geschrieben

ich frag jetzt einfach mal laienhaft:

weil im §27 steht, dass man für Erwerb und Umgang im nichtgewerblichen Bereich (so würde ich den "nicht" §7 Abs 1 übersetzen) eine Erlaubnis benötigt ist genau das auf meiner Erlaubnis auch aufgedruckt. Da man für den Verkehr (und damit das Überlassen) keine explizite Erlaubnis benötigt ist, diese automatisch inkludiert, wenn man die Erlaubnis nach §27 hat?

Ungefähr so, also fast richtig. Außer Erwerb und Überlassen stehen ja noch ein paar Dinge unter Verkehr. Wenn Du das in den von § 7 umfassten Fällen tust, brauchst Du eine Erlaubnis nach § 7. Aber wenn Du Dein mit Erlaubnis nach § 27 gekauftes Pulver an den Kumpel mit Erlaubnis nach § 27 überläßt, dann kannst Du das erlaubnisfrei tun.

Geschrieben

.........

Ich habe in #44 mal meine §27 Genehmigung zitiert und ich denke das es so korrekt ist.

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