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IGNORED

Waffen


sn4k3d0c

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Geschrieben

Liebe Schweizer Schützenkollegen!



Möchte mich mal ganz kurz vorstellen und dann zu meinen Fragen kommen. Bin der Mario, studiere Medizin und möchte gerne in der schönen Schweiz meine Facharzt Ausbildung machen. Ich bin hier, in Österreich, ein aktiver IPSC Schütze und würde auch gerne meinem Hobby in der Schweiz nachgehen. Meine Fragen an euch wären folgende:



1) Gibt es Kantonale Unterschiede zum Waffengesetz, oder gilt das Schweizer Waffengesetz für die komplette Schweiz?



2) Ich habe im pulverdampf.com Forum schon einiges über die Gesetze bzw den Import von Waffen gelesen. ( http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=90&hilit=schweiz )


Ich selber besitze eine Waffenbesitzkarte mit 9 Plätzen und folgende Waffen: Glock 17, Oberland Arms 15 in .223 mit Wechselverschluss für .22, Benelli M2 Selbstlader und ein Remington M700 SPS Varmint in .308. Da ich diese Waffen alle legal besitze/erworben habe, muss ich bei dem ein oder anderen Gerät befürchten, dass mir die Einfuhr in die Schweiz nicht bewilligt wird, oder sollte aufgrund dessen alles ohne Probleme genehmigt werden?


Habe mich auch schon bei fedpol ( http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/einfuhr.html ) eingelesen, konnte aber leider nicht die Information finden, die ich brauche.



3) Wie sieht es mit Schiessplätzen in der Schweiz aus? Insbesonders interessiert es mich zu wissen ob es Möglichkeiten gibt für 3-gun zu trainieren. Sprich dynamisches Schiessen mit .223 und 12ga



4) Zuletzt würde ich auch gerne wissen ob es ein eigenes Schweizer Forum gibt wo ich mich mehr in die Materie einlesen kann.


Geschrieben

bin unabsichtlich über die enter taste direkt zum posten gegangen und anscheinend ist es nicht möglich meinen beitrag zu editieren. wenn vl ein admin so nett ist und den titel bitte ändert

Waffengesetz, Einfuhr & 3Gun Möglichkeit

Vielen lieben Dank,

Mario

Geschrieben
1. Die Waffengesetze gelten für die ganze Schweiz, aber je nach Kanton werden diese mehr oder weniger streng ausgelegt.


In manchen Kantonen ist es "problemlos" möglich eine Ausnahmebewilligung für Schalldämpfer zu erhalten, in anderen ist das fast unmöglich.



2. Eine ausländische Waffenbesitzkarte rechtfertigt grundsätzlich keinen Besitz in der Schweiz, aber gemäss Waffengesetz Art. 9a:


Ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung jedoch Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen der zuständigen kantonalen Behörde eine amtliche Bestätigung ihres Heimatstaates vorlegen, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.


Die von dir genannten Waffen können hier Schweizer und Ausländer mit Niederlassung mittels einem Waffenerwerbschein WES kaufen. Somit sollte es auch beim Import keine Probleme geben.


Vermutlich würde es in etwa so ablaufen:


a. Du beantragst beim zuständigen Waffenbüro eine Ausnahmebewilligung (ohne Niederlassung bekommst du keinen WES und brauchst daher eine Ausnahmebewilligung) für die von dir genannten Waffen.


b. Mit der Ausnahmebewilligung kannst du dann bei Fedpol eine Importbewilligung (Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum nichtgewerbsmässigen Verbringen von Waffen)


c. Mit der Importbewilligung kannst du dann die Ausfuhrbewilligung aus Österreich beantragen.


d. Nach erfolgtem Import müssen die Waffen dann noch mit einer Importmarkierung versehen werden.



3. Kommt drauf an wo du wohnst. 300 mm Anlagen gibts eigentlich fast in jedem Dorf.



4. Ein Schweizer Forum in diesem Sinn ist mir nicht bekannt, es gibt meines Wissens nach nur Unterforen in den bekannte DE und AT Foren.



Das ganze Prozedere wird aber nicht ganz billig werden, mal grob überschlagen:


- Ausnahmebewilligung 150 CHF

- Importbewilligung 100 CHF

- Importmarkierung 3x 100 - 150 CHF

- MwSt. von 8% auf den Wert + Zoll basierend auf dem Gewicht

Geschrieben

Wie Marcher das beschreibt ist das ein wenig verrwirend da er von einem Erweb ausgeht.

Es geht ganz einfach.

Entweder mit dem Europäischen Feuerwaffen-pass einfach mit nehmen oder als Umzugsgut zollfrei verbringen.

Beides klappt gut und wird in meinem Bekanntenkreis mehrfach so angewendet.

Du hast ja Waffen und willst die hier nur nutzen.

W-G

Geschrieben

Der Import als Umzugsgut funktioniert sicher nicht ohne Importbewilligung von Fedpol.

Und sobald importiert wird, ist auch die Importmarkierung anzubringen.

Bezüglich des EFP, der ist doch nur für die vorübergehende Einfuhr gedacht.

Daher vermute ich mal, dass der EFP nicht zur längeren Lagerung der Waffen in der Schweiz genügt insbesondere wenn ein Wohnsitz in der Schweiz vorliegt.

Geschrieben

Der Import als Umzugsgut funktioniert sicher nicht ohne Importbewilligung von Fedpol.

Und sobald importiert wird, ist auch die Importmarkierung anzubringen.

Bezüglich des EFP, der ist doch nur für die vorübergehende Einfuhr gedacht.

Daher vermute ich mal, dass der EFP nicht zur längeren Lagerung der Waffen in der Schweiz genügt insbesondere wenn ein Wohnsitz in der Schweiz vorliegt.

Vermute, vermutlich, funktioniert sicher nicht usw.

Grob gesagt weisst du es nur vom hörensagen ...........

Wir machen das öfterts.

Der EFP ist klar zur vorübergehenden Einfuhr, er will ja auch nur temporär hier sein Facharzt machen.

Und der Fedpol ist es wurscht was er als Umzugsgut mit bringt, auch die Markierung muss dann nicht.

Die mach ich aber zu deinem kalkulierten Preis gerne ..............

W-G

Geschrieben

Wir machen das öfterts.

W-G

Dann habt ihr bisher einfach Schwein gehabt, dass das keiner mitbekommen hat.

Du solltest unterscheiden zwischen importieren und vorübergehend verbringen.

Umzugsgut wird dauerhaft in die Schweiz verbracht. Du behauptest also, dass Waffen als Umzugsgut deklariert ohne weitere Bewilligung in die Schweiz importiert werden dürfen?

Das Fedpol das wurscht ist liegt wohl daran, dass die das nicht mitbekommen.

Bei der Grenzwache wird dann gesagt ich hab Umzugsgut dabei (Möbel, Kleider und ein paar Waffen) und dann ist gut?

Für Umzugsgut wird unter bestimmten Voraussetzungen keine MwSt. bzw. Zoll fällig.

Zu deiner Aussage:

Der EFP ist klar zur vorübergehenden Einfuhr, er will ja auch nur temporär hier sein Facharzt machen.

Die Ausbildung zum Facharzt wird vermutlich Monate/Jahre dauern und ob das noch als temporär durchgeht?

Geschrieben

Liebe Freunde, kein Grund zur Unruhe :D

Nochmal ganz kurz: Ich hab vor meinen Facharzt zu machen der an die 5 Jahre dauert und danach möchte ich whs in der Schweiz bleiben. Natürlich schwer zu sagen ob das wirklich so ist wenns soweit ist, aber mein Ziel wäre es schon bei euch zu bleiben.

Von dem her gehe ich schon aus, dass die gerne einen Stempel auf meine Waffen hauen wollen.

Mir ist es mal vorweg nur darum gegangen ein paar Infos zu bekommen. Sobald ich dann mal meine Ausbildungsstelle /Ort gefunden habe, werd ich dort bei den Behörden genauer nachfragen was jetzt Sache is!

Danke euch beiden nochmal für die Hilfestellung :)

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