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IGNORED

Feststellungsbescheid gsg5 (kurz)


Gast

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Geschrieben

[...]

Edit: Ist schon nett, wie still und heimlich die Verordnungen umgeschrieben werden...früher stand da noch was von Halbautomatischen Langschusswaffen und heute nur noch Schusswaffen....so schnell wird aus Legal Illegal ohne das die meissten Leute was davon mitkriegen!

Welche Stelle welcher Verordnung meinst Du?

Wenn § 6 Absatz 1 Nr. 2 der AWaffV gemeint ist, dann ist die Behauptung falsch. Da stand schon in der ersten rechtsgültigen Fassung 2003 "[...]

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen[...]". Der Begriff "halbautomatische Langwaffen" stand und steht in § 6 Absatz 1 Nr. 3 der AWaffV.

Lediglich der Absatz 4 ist dem § 6 AWaffV später hinzugefügt worden.

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