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Ich kann zu dem Thema aus eigener Erfahrung mit meinem Schießsportverband (BDS LV4) berichten, dass es möglich ist, direkt Bedürfnisbescheinigung für zwei Waffen auf WBK grün und die gelbe WBK zu beantragen, ohne dass besondere Voraussetzungen (z.B. Grundausstattung Westernschießen) vorliegen müssten. Für die Einhaltung des leidigen Erwerbsstreckungsgebots ist jeder Schütze selbst verantwortlich. Der Verband prüft nur, ob man ein Bedürfnis hat. Das Bedürfnis ist aber unabhängig vom Erwerbsstreckungsgebot. Die Bedürfnisbescheinigungen werden laut Auskunft meines SBs ein Jahr lang anerkannt, so dass man die auch nicht direkt einreichen muss. Wenn man dann mit den Bescheinigungen die entsprechenden WBKs bzw. Voreinträge beantragt, hat man ja dann noch einmal mindestens ein Jahr Zeit (bei der gelben sogar unbegrenzt), eine Waffe zu erwerben. Man kann also, obwohl alles direkt bescheinigt wurde, problemlos alles erwerben und trotzdem das Erwerbsstreckungsgebot einhalten. Deshalb hat meine Behörde auch direkt alle drei Erlaubnisse zusammen ausgestellt.

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