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Geldstrafe für den Verkauf wiedergeladener Munition


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Bitburg, 29.08.2012.

Ein 76-jähriger Jagdausbilder verkauft ohne Genehmigung wiedergeladene Munition am Bitburger Schießstand.

Der Richter verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Bitburg. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war wuchtig:

Der 76-jährige Waffenausbilder der Kreisgruppe Bitburg-Prüm des Landesjagdverbandes soll zwischen 2005 und 2010 von einem Dritten unerlaubt hergestellte Munition gehandelt haben.

27 Zeugen hatte das Gericht eingeladen, um die Tatvorwürfe zu beweisen.

Doch kein einziger Zeuge wurde gehört.

Der Grund dafür: Die Anklage relativiere sich bei genauerer Betrachtung, erklärte Udo May, Vorsitzende Richter des Bitburger Schöffengerichts.

Kein zweiter Pulver-Kurt.

Die gehandelten Patronen stammten teilweise von dem bereits im vorigen Jahr verurteilten Jäger, der unerlaubt Munition hergestellt beziehungsweise wiedergeladen hatte.

Sowohl die wiederbefüllten Patronen als auch handelsübliche Projektile verkaufte der Schießobmann für ein paar Cent über dem Einkaufspreis an junge Jäger, welche die Munition bei der Übung am Schießstand verschossen haben.

Mit dem erhöhten Preis wollte der Ausbilder laut eigener Aussage nur weitere Kosten decken, die dem Schießstand entstehen: Als Waffenausbilder verschieße er allein unzählige Patronen, wenn er den Umgang mit der Waffe demonstriere.

Laut Gesetz braucht man für den gewerblichen Handel mit wiedergeladenen Patronen jedoch eine Genehmigung, die der Angeklagte nicht besaß.

Dennoch plädierte Staatsanwalt Volker Blindert dafür, den Verkauf der wiedergeladenen Patronen auf dem Schießstand als einen minder schweren Fall des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu bewerten.

Auch Richter May erklärte den Fall zu einer "besonderen Konstellation".

Der Angeklagte habe die Munition nicht an unbefugte Personen verkauft, sondern an Jagdscheinanwärter, welche die Munition unter Aufsicht verschossen hätten.

Angeklagter räumt Tat ein.

Mit 1500 Euro hätte er zudem keinen bedeutsamen Erlös erwirtschaftet, der zudem auch noch in die Kasse des Landesjagdverbandes geflossen sei.

Der ältere Jäger auf der Anklagebank hörte zwar nicht mehr gut, räumte den Tatvorwurf jedoch in vollem Umfang ein.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 40 Euro und keine Freiheitsstrafe.

Auch seinen Waffenschein darf der Jagdausbilder voraussichtlich behalten.

Der 76 Jahre alte Jagdausbilder trainiert seit über 30 Jahren Jungjäger an der Flinte.

Dass er seinen Jagdschein womöglich behalten darf, war neben dem milden Urteil für den Angeklagten die größte Erleichterung.

Diese Entscheidung obliegt allerdings der Kreisverwaltung.

Verstöße gegen das Waffengesetz musste das Bitburger Amtsgericht in letzter Zeit häufiger verhandeln.

Denn nach der Verurteilung des 59-jährigen Schießobmannes im vergangenen Jahr, der auch Teile der hier gehandelten Munition hergestellt hat, kam es zu weiteren Anzeigen und durch seine Kooperation zu 30 zusätzlichen Ermittlungsverfahren mit waffenrechtlichem Hintergrund.

Quelle:

http://www.volksfreund.de/nachrichten/regi...;art752,3265688

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