kju Posted July 20, 2012 Share Posted July 20, 2012 Hallo, habe zu diesem Thema via Suche nix gefunden, also versuch ich es mal so. Ich wollte eine Langwaffe zu einem BüMa ins Ausland (EU) zum Umbau geben. Jetzt frage ich mich wie das wohl Behördenseitig zu handhaben ist. Muss ich erst eine Erlaubnis zur Verbringung ins EU-Ausland besorgen und wenn die Waffe fertig ist wieder eine Erlaubnis zum Verbringen in den Gültigkeitbereich des Gesetzes? Das erscheint mir unnötig kompliziert (und daher wahrscheinlich). Oder gibt es da einen anderen Weg? Vorab: ich hab meinen SB noch nicht gefragt Danke für die Hilfe Gruß KJU Link to comment Share on other sites More sharing options...
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