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IGNORED

Waffenreparatur in Tschechien


andreas7

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Hallo ins Forum und gleich eine Frage an das Forum,

besitze eine alte Schrotflinte Kaliber 12/65. Die Waffe hat keinen materiellen Wert (fast Schrottwert) mehr, sondern ist ein Erbstück vom 1970 verstorbenen Großvater.

Die Waffe ist ca. 90 jahre alt und seit 30 Jahren wurde damit nicht mehr geschossen. Ist auf meine Jäger WBK und auf dem europäischen Feuerwaffenpass eingetragen.

Möchte die Waffe jetzt von einem Büchsenmacher in Tschechien (Kostengründe) überprüfen und evtl. reparieren lassen.

Jetzt habe ich verschiedene rechtliche Fragen an das Forum:

Mit meinem EU-Feuerwaffenpass kann ich die Waffe problemlos nach CZ verbringen. Sollte ich bei Grenzübertritt die Waffe dem Zoll anzeigen????

Wie lange darf eine solche Reparatur rechtlich dauern, wie lange darf die Waffe in CZ verbleiben???

Muss der CZ-Büchsenmacher nach deutschem Waffenrecht und Gewerberecht zugelassen sein???

Wenn die Waffe total defekt ist, kann man die Waffe auch gleich in CZ verschrotten????

Welche Nachweise müsste ich dann für die deutschen Behörden erhalten um die Waffe aus der WBK auszutragen?????

Kann die deutsche Behörde verlangen, das meine Waffen nur von deutschen Büchsenmachern (Kostenfrage) repariert werden?????

So weit ich weiß sind Schrotflinten (Queerflinte mit zwei Läufen) als Einzellader in CZ frei verkäuflich. Ist eine Reparatur nach CZ-Recht in CZ damit problemlos möglich???

In wie weit gilt in CZ noch deutsches Waffenrecht???

Jede Menge Fragen, aber auch die deutsche Waffenbehörde muss zur Kenntnis nehmen, dass wir in Europa sind mit freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr!!!

Danke für Antworten; Gruß Andreas

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