chokee Posted April 17, 2012 Posted April 17, 2012 Lest bitte mehr dort: Link zu GEWO´s Beitrag im Pulverdampfforum Kurze Zusammenfassung: Seit letzter Woche is die Montage von Nachtsichtzielgeräten an Waffen aus Waffenrechtlicher Sicht erlaubt, sofern es sich dabei um ein vom Bundesministerium für Inneres zugelassenes Gerät handelt. Derzeit ist erst eines zugelassen, Gen2+, jedoch gibt es seitens des BMI keine Leistungsbeschränkung was darauf hoffen lässt dass demnächst auch "bessere" Modelle zur Zulassung gelangen. Kriterien dafür: Nichtmilitärischen Ursprungs, keine Infrarotlichtquelle angebaut, Schnittstelle zu Feuerleitlösung deaktiviert oder nicht vorhanden. Infrarotlichtquelle auf dem Gewehr selber ist weiterhin hundepfui, externe Lösung jedoch erlaubt. Jagdrechtlich hat sich noch nichts geändert...! (darf also noch nicht zur Jagd benutzt werden) Interessiert vielleicht auch andere..... Ist doch auch mal schön wenn am Waffengesetz was besser wird, auch wenns jetzt nicht soo der wichtige Punkt ist... Immerhin. Ein Schritt in die richtige Richtung.
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.