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IGNORED

Langwaffe erwerben


sas26

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Geschrieben

Guten Abend,

bald ist es soweit, meine ersten 2 KW kommen ins Haus :-)

Durch die 2/6er Regel bin ich also quasi bis August 2012 "gesperrt" was den Erwerb von Waffen angeht. :traurig_16:

Nun zu meiner Frage:

Ich bin auf der Suche nache einem K98, sollte ich nun in kürze (ab Februar habe ich eine WBK) einen finden der mir gefällt, wie mache ich das mit dem Erwerb / Eintragung ?

Laut BüMa darf ich eine LW / KW (WBK Gelb auch ab Februar vorhanden) ausleihen.

Gibt es eine möglichkeit, wenn ich nicht beim BüMa kaufe (der würde sie gegen bezahlung sicherlich aufbewahren) , sich die LW zu sichern?

Gruß

Geschrieben
...

Gibt es eine möglichkeit, wenn ich nicht beim BüMa kaufe (der würde sie gegen bezahlung sicherlich aufbewahren) , sich die LW zu sichern?

Gruß

Ja sicher, macht einen Kaufvertrag mit verbindlichem Übernahmetermin, der kann ohne weiteres einige Monate in der Zukunft liegen.

Dann meldest Du den geplanten Erwerb der Waffe bei Deiner Behörde an, den Termin der (voraussichtlichen) Übergabe betonen ..., fragen, ob der Eintrag in die WBK zum Übergabezeitpunkt erfolgen kann, und fertig.

Wenn der potentielle Verkäufer dann kneifen sollte, kann er ganz schnell ein sehr großes Problem bekommen mit dem Nachweis, wo die Waffe abgeblieben ist oder sich gerade befindet.

mfg

Harry

Archiviert

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