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Waffenregistergesetz-Entwurf


2nd_Amendment

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Es soll einen aktuellen BMI-Entwurf zum Waffenregistergesetz (WRG-E) geben (vgl. die Stern-Meldung vom 29.07.2011). Leider konnte ich den im Netz nirgendwo finden.

Interessant für uns dürfte sein, dass wir kostenlos Auskunft über unsere gespeicherten Daten erhalten können. So könnten wir die mal richtig ärgern, wenn wir dann plötzlich auch "Regelüberprüfungen" durchführen.

Mit § 19 WRG-E wird § 19 BDSG für entsprechend anwendbar erklärt. Die Registerbehörde ist somit regelmäßig verpflichtet, dem Betroffenen auf Anfragen unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen (vgl. § 19 Abs. 7 BDSG).
Quelle: Albrecht, Nationales Waffenregister soll 2012 in Kraft treten, MMR-Aktuell 2011, 321101

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