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Aktuelle Rechtsprechung: Notwehr (bzw. -hilfe) Recht gestärkt


tar

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Was es zu verstehen gilt, ist die juristische Beurteilung der Richterin, dass des Jägers Griff zur Waffe und sein Entschluss, mit dieser zur verdächtigen Hütte zu gehen, ein Akt der Nothilfe gewesen sei. Selbst wenn er auf den Einbrecher gezielt geschossen hätte, als dieser ihn angriff, wäre auch dies nicht strafbar, vielmehr ein Akt der Notwehr gewesen, erläutert sie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.

Wenn der Jäger also, so die Richterin, auch gezielt hätte schießen dürfen, könne er für einen Schuss, der sich unbeabsichtigt gelöst habe, nicht bestraft werden. Die Verurteilung des Amtsgerichts wegen fahrlässiger Tötung wird in diesem Augenblick zum Freispruch für den Jäger.

Wegen des Tragens der geladenen Waffe vom Auto zur Hütte einigten sich Richterin und Staatsanwältin wegen Geringfügigkeit auf die Einstellung des Verfahren gegen eine Geldauflage von 1500 EUR.

Artikel der Frankfurter Neuen Presse

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