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IGNORED

Waffen über Kontingent ?


Garandschütze

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Geschrieben
Abgesehen davon könnte man aber auch bei einem schlüssig dargelegten absolut notwendigen Tausch zum Schluss kommen, dass ein Bedürfnisachweis als Sonderfall über § 8 WaffG abgewickelt werden kann. Ob diese Brücke geschlagen wird, hängt natürlich von der jeweiligen Behörde ab. Klar.

Und die völlig korrekte Lösung wäre den kurzen Dienstweg gleich im Gesetz zu verankern. Am besten gleich auf die gelbe WBK.

bye knight

Geschrieben

Bei mir wars damals so das meine SB ne Bedürfnisbescheinigung wollte. Auf der stand explizit das diese nur gilt wenn vorher die andere Waffe ausgetragen wurde (war aber so mit dem LV-Leiter abgesprochen).

Also wurde die eine ausgetragen und die andere danach eingetragen.

Anm. am Rande: Mun.erwerb musste ich nicht nochmal zahlen...

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