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IGNORED

WaffG jetzt nichtig?


Sal-Peter

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Geschrieben

Das Sächsische Verfassungsgericht hat das Sächsische Versammlungsgesetz gekippt.

Hat das was mit Waffenrecht zu tun? Auf jeden Fall!

Denn interessant ist die Begründung, warum ein vom (Landes-)Parlament in Kraft gesetztes Gesetz für nichtig (d.h. für absolut ungültig, auch für die Vergangenheit!!!) erklärt wurde:

Im Gesetzgebungsverfahren seien gravierende Formfehler begangen worden, entschieden die Richter am Dienstag. Den Abgeordneten sei das Gesetz, über das sie beschließen sollten, nicht im vollen Wortlaut vorgelegt worden, hieß es zu Begründung (Az.: Vf.74-II-10). Das sei ein Verstoß gegen die sächsische Verfassung und das Gesetz damit nichtig.

Quelle, u.a: http://www.focus.de/politik/deutschland/pr...aid_619780.html

Soweit ich mich erinnern kann, war bei der letzten größeren WaffG-Änderung nur ein Flickenteppich von Änderungen in den Gesetzgebungsprozeß gegeben worden.

Eine komplett geänderte Version des WaffG kam erst lange, lange nachdem unsere Parlamentarier das alles im Schnelldurchlauf abgenickt hatten.

Abgesehen von den bewiesenen Lügen eines hohen Polizeibeamten, die horrenden Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren nahmen.

Ich bitte die hier anwesenden Juristen zu prüfen, inwieweit das WaffG in seiner aktuellen Form denn überhaupt gültig sein kann, wenn derart hohe Anforderungen an des Gesetzgebungsverfahren geknüpft werden, wie dies das Sächsische Verfassungsgericht getan hat.

Aber dann werden wahrscheinlich 90 bis 95% aller Bundesdeutschen Gesetze gekippt werden.

Zum Glück habe ich noch ein BGB im Original von 1900 im Regal stehen.

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