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Tübinger Rat legte neue Waffengebühr fest


GKBubi

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Geschrieben
100 Euro pro Besuch

Tübinger Rat legte neue Waffengebühr fest

Wer Feuerwaffen besitzt, muss öfter mit Hausbesuch rechnen – und mit einer Gebühr von etwa 100 Euro pro Kontrolle.

Tübingen. Nach dem Amoklauf von Winnenden hat der Bundestag das Waffenrecht verschärft und die Kommunen verpflichtet, die Aufbewahrung von Waffen und Munition etwa alle drei Jahre vor Ort zu kontrollieren. Bei 1000 Waffenbesitzern in Tübingen bringt das der Stadtverwaltung einiges an zusätzlicher Arbeit: 330 Hausbesuche pro Jahr.

Bislang nehmen 90 Prozent aller Städte die Mehrbelastung und die daraus resultierenden Kosten klaglos auf sich – mit dem Hinweis, die Kontrollen lägen im öffentlichen Interesse. Mit dieser Haltung konnte sich OB Boris Palmer nicht anfreunden. Für ihn gibt es keinen plausiblen Grund, die Kosten für die Kontrollen der Allgemeinheit aufzubürden. Deshalb plädierte er in der letzten Etat-Runde für eine halbwegs kostendeckende Gebühr. Und so wurde es vom Gemeinderat beschlossen: Die Stadt stellt einen Mitarbeiter für die Hausbesuche ein und treibt dessen Jahresbrutto von 40 000 Euro bei den Waffenbesitzern ein.

Am Montag nun legte der Fachbereich Interne Dienste dem Gemeinderat seine Gebührenkalkulation auf den Tisch. Um an die geforderte Summe ranzukommen, so hieß es in der Vorlage, müsse die Stadt pro Kontrolleur und angefangener Stunde 40 bis 70 Euro kassieren. Da die städtischen Mitarbeiter immer zu zweit ausrücken, fallen also an die 100 Euro pro Hausbesuch an.

Dieser Preis dürfte bei weitem nicht ausreichen, um alle aus dem neuen Waffenrecht resultierenden Sach- und Personalkosten abzudecken. Trotzdem erschien er vielen Stadträten von CDU, UFW, FDP und den Linken zu hoch. Sie forderten, dass die Gebühr nur bei Beanstandungen, also nur im Ausnahmefall, erhoben wird. Darauf ließ sich aber die grün-rote Mehrheit nicht ein. sep

Quelle: Schwäbisches Tagblatt, Ausgabe vom 29.07.2010

Schwäbisches Tagblatt

Schon wieder eine Stadt (mit grün-roten Führern) die sich über das Bundesrecht hinwegsetzt.

Ich kann nur hoffen, dass jeder LWB einen Verwaltungsrechtsschutz hat. Ich werde klagen.

ein absolut mies gelaunter

GKBubi

p.s. Falls sich einer der hier anwesenden Rechtskundigen angesprochen fühlt, könnte er sich mal bei mir melden, ob es eine Möglichkeit gibt, gegen diese (im Bundesgesetz ausdrücklich verneinte)

Gebührenerhebung als Ganzes rechtlich vorzugehen.

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