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IGNORED

Willkür bei Kontrollbesuchen? Welche Ablehnungsgründe?


Gerlinde

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Das JagdWaffenNetzwerk hatte einen längeren und im Ergebnis äußerst unbefriedigenden Briefwechsel mit Münchener Behörden zum Thema anlaßlose Kontrollbesuche bei Legalwaffenbesitzern. Das Problem, das unserer Meinung nach besteht, ist die Frage, ob und wann dieser Kontrollbesuch verweigert werden kann ohne Aberkennung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Man war nicht dazu bereit, auch nur ein einziges Beispiel oder den Versuch einer Definition abzugeben. Damit verbleibt unserer Meinung nach ein hohes Risiko, die Kontrolle zu verweigern und man setzt sich der Gefahr aus, erst nachträglich, nachdem man die waffenrechtliche Erlaubnis aberkannt bekommen hat und dagegen geklagt hat, von einem Gericht klären lassen zu müssen, ob man nun stichhaltige Gründe hatte oder nicht. Das Risiko ist nicht nur der mögliche Totalverlust der Legalwaffen und damit die Auflösung der Sammlung, der Verlust des Sports oder der Jagd und die sich daraus ergebenden unmittelbaren finanziellen Konsequenzen (Waffenvernichtung, Pachtvertrag? Sportausrüstung?), sondern auch die Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Kosten, zeitliches Engagement).

gehe zu: Volltext der Schreiben mit Bewertung

[*]Unsere zentrale Frage hieß: "Welche Gründe sind statthaft, um die Kontrolle zu verweigern..."

[*]Die erste Antwort der Behörde hieß: "Nachvollziehbare Gründe, eine unangekündigte Überprüfung zu verweigern, werden für den/die Waffenbesitzer/in keine negativen Folgen haben".

[*]Die zweite Antwort der Behörde hieß: "Zur Zeit sehen wir uns nicht in der Lage, Ihnen einen 'Katalog' von Gründen zu nennen, wann ein/e Waffenbesitzer/in ohne negative Folgen befürchten zu müssen, eine Kontrolle verweigern kann. Wir werden in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Kontrolle nachvollziehbar verweigert wurde und dann ggf. entsprechende Maßnahmen einleiten. Im Laufe der Zeit wird sich ein entsprechender 'Katalog' ergeben, auch über die Rechtsprechung werden Anhaltspunkte definiert werden."

Wir stellen diesen Vorgang hier nicht nur ein, um auf das Risiko und die unserer Meinung nach bestehende Rechtsunsicherheit hinzuweisen (die wohl in einem Rechtsstaat vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann).

Wir wollen in dieser Angelegenheit auch um Unterstützung bitten, z.B.

[*] Mitteilung von persönlich erlebten Fällen (welche Gründe wurden akzeptiert, welche nicht, was passierte in der Folge?)

[*] Bereitstellung von Schriftwechseln zum Thema (ggf. anonymisiert)

[*] vielleicht sprecht Ihre Eure/Sie Ihre Behörde im eigenen Interesse zu dieser Fragestellung an, nötigenfalls auch das eigene Innenministerium, auch an Berichten dazu wären wir interessiert, um diese Fragestellung in einem größeren Zusammenhang bewerten zu können

[*] schließlich sind wir immer noch der Auffassung (wie wohl einige andere auch), daß dieses Betretungsrecht nicht grundgesetzkonform ist; offenbar kann man aber keine Klage führen, nur weil man denkt, irgendeine Bestimmung verstoße gegen das GG, sondern man muß zunächst einen konkreten Fall durch die Instanzen begleiten, insofern ist jeder Hinweis auf solche Sachverhalte willkommen

Wie gesagt, es geht nicht um München, es geht um Rechtssicherheit bei einem Thema, das jeden LWB täglich betreffen kann.

Viele Grüße und besten Dank für Aufmerksamkeit und Unterstützung

Gerlinde

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