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IGNORED

Verkauf einer Langwaffe von Privat nach Neuseeland erlaubt?


Freudt

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen, ich würde gern eine Rep. Büchse im Kaliber 8x57IS nach Neuseeland verkaufen.

Ich habe in letzter Zeit schon Waffen nach Italien und Frankreich verkauft und weiss wie das mit dem Formularen läuft.

Import Gen - Export Gen.

Gilt dieses Formular ( Erlaubnis zum Verbringen Anlage 21 ) nur für die EU oder auch Weltweit? :confused:

Im Kopf des Formulars steht

"Erlaubnis nach §31 Abs.1 WaffG zum verbringen von Feuerwaffen / Munition aus der Bundesrepublik Deutschland"

Das steht ja nix von nur EU, aber ich bin mir nicht sicher. :peinlich:

Der Käufer kann eine Import Genehmigung erlangen!

Vielen Dank für Eure Hilfe :rolleyes:

Freudt

:bb1:

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