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IGNORED

Aufbewahrung von Waffen in einem Nebengebäude


chris42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe vor, meine Waffen künftig in meinem Nebengebäude aufzubewahren. Das Nebengebäude befindet sich auf dem gleichen Grundstück wie mein Haus; der zur Lagerung vorgesehene Raum ist gemauert (soll heissen: Nebengebäude ist kein Schuppen).

Das Nebengebäude ist nicht an das Haus angebaut, ich muss "quer über den Hof" (10m) um das Gebäude zu erreichen.

Gelagert werden sollen Kurz- und Langwaffen in den entsprechenden Tresoren, die ich mit der Wand verschrauben würde, obwohl ich das nicht muss (< 5 KWs pro B-Schrank). Wiederladen würde ich in dem Raum ebenfalls.

Spricht da irgendetwas dagegen?

Danke,

Chris

Geschrieben

Das kann so ohne nähere Kenntnis der Örtlichkeiten gar nicht abschließend beurteilt werden.

Grundsätzlich könnten aber die Vorschriften aus §36 Abs. 6 WaffG und §13 Abs. 6 AWaffV zum tragen kommen.

Wenn dich eine fundierte Einschätzung der Rechtslage und der zu beachtenden Vorschriften wirklich interessiert, musst du wesentlich genauere Angaben machen:

- Art des Nebengebäudes (Bauart, Größe, Abstand zum Wohnhaus, evtl. Lageplan, Baupläne und Bilder.

- Art und Umfang der Aufbewahrung im NG

- sonstige Sicherungsmaßnahmen

Ich empfehle dir vorab mit deiner für dich zuständigen Behörde die Sache zu besprechen.

Gruss

SWJ

Geschrieben
Ich empfehle dir vorab mit deiner für dich zuständigen Behörde die Sache zu besprechen.

Scheint doch etwas komplexer zu sein.

Prinzipiell unterscheidet sich die Aufbewahrung im Nebengebäude nicht von einer Aufbewahrung im Keller: Ich muss das Haus verlassen, da in beiden Fällen ein nur der Zugang vom Hof möglich ist.

Das Grundstück ist befriedet, Zugang gibts nur über die Hofeinfahrt, die mit einem Tor versperrt ist.

Aber wie dem auch sei: Ich ruf am Montag mal im LRA an. Mal gespannt, was dabei rauskommt...

Danke und Gruß,

Chris

Gast solideogloria
Geschrieben
Das Grundstück ist befriedet, Zugang gibts nur über die Hofeinfahrt, die mit einem Tor versperrt ist.

Aber wie dem auch sei: Ich ruf am Montag mal im LRA an. Mal gespannt, was dabei rauskommt...

Danke und Gruß,

Chris

Hallo Chris, ich wäre an der Antwort des LRA interessiert. Stellst du es mal ein? Meine Situation ist annähernd identisch.

Besten Dank und Gruß

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich möchte ein Teil meiner Waffen in meinem Zweitwohnsitz lagern. Dabei hatte ich angedacht die Waffen nicht im Wohngebäude sondern in meiner Werkstatt (nicht dauerhaft bewohnt) zu lagern. Hierbei kommt § 13 Abs 6 AWaffV zum tragen. Dies dürfte auch in deinem Fall zutreffen. Prinzipiell ist die Lagerung von bis zu drei Langwaffen in einem Schutzbehältniss von mindestens VDS 1 genehmigungsfrei. Möchte man über dieses Kontigent hinaus Langwaffen bzw. auch Kurzwaffen lagern, kann die Behörde dieses unter Forderung gewisser Sicherheitsauflagen genehmigen. Es empfiehlt sich jedoch immer bei derartigen Vorhaben mit der Behörde in Kontakt zu treten um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen.

jgr81

Geschrieben

Habe mit der Behörde telefoniert:

Aufstellen der Tresore zunächst im Keller des Wohngebäudes, dann Besichtigung der zukünftigen Lagerstätte durch die krim.pol. Beratungsstelle und der Waffenbehörde.

Danach evtl. Umbau oder die Kniften rosten im Keller weiter...

Ich glaub, ich brauch noch nen Kleinkredit... *schnüff*...

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