Reibert Posted September 24, 2009 Share Posted September 24, 2009 Servus ! Was muß ich beachten, wenn ich eine Leuchtpistole/Signalpistole, (es handelt sich hier um eine Leuchtpistole der ehem. Deutschen Wehrmacht), als Österreicher an einen Deutschen Staatsbürger abgeben möchte ? ... Eine LP ist eine nach dem WaffG. eine Kurzwaffe mit den üblichen EWB-Voraussetzungen: WBK grün mit Voreintrag Leuchtpistole Kal.4 Problem ist der Bedürfnisnachweis, ... Danke und Gruß, R. Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted September 25, 2009 Share Posted September 25, 2009 WaffVwV, BR-Drs. 81/06, S. 20, Punkt 8.1.4.: Bei Eignern oder Charterern von Schiffen und Booten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer und Hohe See) geeignet und bestimmt sind, sowie bei Eignern von Schiffen und Booten, die vorwiegend auf großen Binnengewässern (z. B. Bodensee) verkehren, gilt ein Bedürfnis für Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Signalpistolen mit einem Patronenlager von mehr als 12 mm als nachgewiesen, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass die Verwendung der erlaubnispflichtigen Waffen unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten (Verschussmöglichkeit von Bergungsleinen, Schutz des Riggs durch höhere Anfangsgeschwindigkeit der Munition, einhändige Bedienbarkeit) dem Einsatz erlaubnisfreier Signalmittel im Seenotfall vorzuziehen ist. EDIT: Kleinen aber entscheidenden Tippfehler korrigiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reibert Posted September 25, 2009 Author Share Posted September 25, 2009 WaffVwV, BT-Drs. 81/06, S. 20, Punkt 8.1.4.: Danke ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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