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IGNORED

Pistole 4mm M20


supermakli

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Leider ja, wobei es kein Verbot ist, sondern nur eine Erlaubnis mit Bedürfnisnachweis erforderlich ist. Einige Bundesländer lassen Altbesitz (d.h. Erwerb vor 1. April 2008) als Bedürfnis durchgehen.

vgl. dazu den noch nicht rechtskräftigen BKA-Feststellungsbescheid v. 03.04.2009 - Az. SO11-5164.01-Z-163, S. 2 f.:

Die Änderung der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) ist mit dem Ziel erfolgt, dass bei Umarbeitung von erlaubnispflichtigen Waffen in Waffen mit erleichterten (einschließlich wegfallenden) Erlaubnisvoraussetzungen die waffenrechtliche Erlaubnispflicht sich nach der ursprünglichen Erlaubnispflicht richtet.

Je nach Ausgang des Widerspruchsverfahrens und eines ggf. folgenden Gerichtsverfahrens kann sich die Rechtslage jedoch noch zu unseren Gunsten ändern.

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