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IGNORED

Erst/Zweitwohnsitz Antragsstellung/Aufbewahrung?


Im Elfenbeinturm

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Geschrieben

Hallo,

ich bin für mein Studium vor ein paar Wochen von München nach Dortmund gezogen.

Nun habe ich meinen Erstwohnsitz eigentlich noch in Bayern, und hier in NRW nur den Zweit/Nebenwohnsitz.

Da ich vor kurzem alle meine Schießtermine zusammen habe möchte ich nun den Erstantrag stellen.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

---> Wo stelle ich den Antrag am besten? Erst oder Zweit wohnsitz? (muss ich ihn evtl. sogar am Erstwohnsitz stellen?)

---> Wenn ich nun beim Landratsamt in Bayern den Antrag stelle, aber in NRW wohne, wie weise ich die fachgerechte Lagerung der Waffen nach? Ich sollte doch ein Foto schicken auf dem erkennbar ist das der Tresor an der Wand verschraubt ist.

Ich möchte ungern in die Situation geraten das die im Zuge der Antragsbearbeitung zu mir Nachhause kommen, und dort weder mich noch einen Tresor vorfinden...

---> Wenn der Antrag durch ist und ich meine WBK habe, wo darf ich den Tresor haben? Nach belieben, oder muss ich das angeben?

Entschuldigt die vielleicht etwas unbeholfenen Fragen, aber das Waffengesetz ist kompliziert genug, und jetzt kommt auch noch der Umstand Erst und Zweitwohnsitz für mich dazu...

Wäre toll wenn ihr mir ein wenig klarheit schaffen würdet.

mfg

Geschrieben

Ich hatte bzw. habe eine ähnliche Lage.

Mein Hauptwohnsitz ist bei meinen Eltern in Meck Pomm gemeldet und mein Zweitwohnsitz und Verein ist noch in Schleswig Holstein.

Deine zuständige Behörde ist die an deinem Erstwohnsitz.

Ich habe vorsorglich zusätzlich zu der Rechnung Fotos meiner Aufbewahrung beigelegt um genau das Thema einer Kontrolle der Aufbewahrung so unwahrscheinlich wie möglich zu machen.

Ich meine hier schonmal gelesen zu haben das es besser ist wenn man den zuständigen SB darüber unterrichtet.

Selbst wenn man das nicht machen sollte und eine Kontrolle stattfindet kann man das noch vor Ort mitteilen und dann wird die Kontrolle an die Kollegen an deinem anderen Wohnsitz weitergeleitet.

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