Zum Inhalt springen
IGNORED

GLOCK Wechselsystem 9 x 19 und Wechselsystem .22lfB


willireuter

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Ich habe den Jagdschein und bin Sportschütze hab auf meiner grünen WBK eine Glock 19 eingetragen.

Nun möchte ich mir noch ein GLOCK Wechselsystem 9 x 19 als Reserve und ein Wechselsystem .22lfB zulegen.

Meines Wissens benötigt der Wechsellauf derzeit keine Meldung, wenn die Grundwaffe im entsprechenden Kaliber bereits eingetragen ist, aber wie sieht es da mit dem Schlitten aus?

Und was ist wenn ich die Sachen mal irgendwann wieder verkaufen möchte, die sind ja dann nirgens eingetragen.

Würde mich über Antworten sehr freuen

Danke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Meines Wissens benötigt der Wechsellauf derzeit keine Meldung, wenn die Grundwaffe im entsprechenden Kaliber bereits eingetragen ist, aber wie sieht es da mit dem Schlitten aus?...

Seit 01.04.2008 sind Wechselläufe und Wechselsysteme eintragungspflichtig!

Damit erübrigen sich auch die anderen Überlegungen zum etwaigen Wiederverkauf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kein Problem, die genaue Fundstelle ist Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nummern, 2, 2.1 & 2.2:

2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kein Problem, die genaue Fundstelle ist Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nummern, 2, 2.1 & 2.2:

Wie sieht es eigentlich in Europa aus, gibt es da noch solche Sachen zu kaufen einfach so, nur mal Interesse halber.

Östrerreich,CH, Belgien oder Finnland sind doch lieberaller wie wir.

Da gibt es noch Laser, Lampen, SD, Vollautomaten und sogar Flinten einfach so und hier gibt es noch nicht mal en 22 lfb Wechselsystem ohne eintrag.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einfach kaufen kannst Du doch auch, Du musst das WS/den WL nur in die WBK eintragen lassen. Das hat aber nichts mit einem Voreintrag zu schaffen (der ja ein Bedürfnis bzw. die Erwerbserlaubnis erteilt).

Da der Erwerb aber Erlaubnisfrei ist:

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

ist die Sache doch unproblematisch.

Für den Munitionserwerb (bei KW auch als Jäger) war es ohnhein bereits vor dem 01.04.2008 normaler Weise gängige Praxis, besagte Gegenstände eintragen zu lassen.

Wie sollte man sonst auch die notwendigen Betriebsmittel (sprich: Munition) erwerben, wenn man noch kein Kalibergleiches Gerät eingetragen hat? Die "Alternative" MES (jeder Art) ist für die wenigsten Personen gegeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einfach kaufen kannst Du doch auch, Du musst das WS/den WL nur in die WBK eintragen lassen. Das hat aber nichts mit einem Voreintrag zu schaffen (der ja ein Bedürfnis bzw. die Erwerbserlaubnis erteilt).

Da der Erwerb aber Erlaubnisfrei ist:

ist die Sache doch unproblematisch.

Für den Munitionserwerb (bei KW auch als Jäger) war es ohnhein bereits vor dem 01.04.2008 normaler Weise gängige Praxis, besagte Gegenstände eintragen zu lassen.

Wie sollte man sonst auch die notwendigen Betriebsmittel (sprich: Munition) erwerben, wenn man noch kein Kalibergleiches Gerät eingetragen hat? Die "Alternative" MES (jeder Art) ist für die wenigsten Personen gegeben.

Klar, für mich noch kein Problem.

Hast du recht.

Als Jäger ist man ja noch in der glücklichen Lage fast alles NOCH zu bekommen.

Aber wie Lange noch???

Tut sich ja so einiges, früher oder später müssen wir eh min. die hälfte der Sachen abgeben und laufen nur noch mit nem Drilling durch die Gegend und die andern dürfen nur noch Luftgewehr schießen.

Mich würde halt Interessieren wie es in anderen Ländern geregelt ist

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.